ᐅ Grundstück an perfekter Lage - Außenbereich Bauland?
Erstellt am: 28.02.17 19:45
C
Caspar202001.03.17 07:47Gerade nachgeschaut. Wäre auch ne Möglichkeit:
Spaß beiseite. Ich würde den Makler mit den Aussagen des Bauamtes konfrontieren. Eventuell gibt es da nur ein verständnisproblem.
Bei einigen Angeboten im Außenbereich hab ich das schon gesehen das der Makler darauf hinweist das es sich nur um ein Objekt handelt für das nur bestimmte Berufsgruppen in frage kommen
der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient
Spaß beiseite. Ich würde den Makler mit den Aussagen des Bauamtes konfrontieren. Eventuell gibt es da nur ein verständnisproblem.
Bei einigen Angeboten im Außenbereich hab ich das schon gesehen das der Makler darauf hinweist das es sich nur um ein Objekt handelt für das nur bestimmte Berufsgruppen in frage kommen
K
krampi90101.03.17 12:28Vielen Dank für die Hilfe, ich werde das mal mit dem Makler besprechen. Der Hinweis mit dem Passus im Kaufvertrag ist auch eine gute Möglichkeit.
Entweder ist es unbeplanter Innenbereich (§34 Baugesetzbuch) oder Außenbereich (§35). Was jeweils gebaut werden darf, ist in den Paragraphen aufgeführt. Die Abgrenzung nimmt üblicherweise das Planungsamt vor. Die Kriterien sind allerdings nicht klar definiert, so dass man der Einschätzung des Sachbearbeiters ausgeliefert ist. Eine Gegenargumentation oder gar juristische Auseinandersetzung dürfte aussichtslos sein. Einen Hinweis gibt der Flächennutzungsplan. Ist hier Wohnbau-oder gemischte Baufläche festgesetzt, spricht das für §34. Allerdings sind diese Festsetzungen im Allgemeinen nicht flurstücksscharf und bei einem Maßstab von z.B. 1:20000 können die Flächenabgrenzungen nur sehr grob bestimmt werden.
Wenn es eine Abstimmung zwischen Bauamt und Planungsamt bezüglich der Innenbereichsabgrenzung gegeben hat, ist dort ein reines Wohnhaus nicht genehmigungsfähig, egal was der Makler sagt.
Wenn es eine Abstimmung zwischen Bauamt und Planungsamt bezüglich der Innenbereichsabgrenzung gegeben hat, ist dort ein reines Wohnhaus nicht genehmigungsfähig, egal was der Makler sagt.
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