Grundstück 4500 m² (Gärtnerei) - Erstellung Bebauungsplan in Eigenregie

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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11ant

11ant

Und Glück mit der Gemeinde hatten wir wirklich.
Man muss wirklich sagen, dass die Ämter hier noch zugänglich sind. Man will den Zuzug, damit Geld in die Kassen kommt. Entsprechend sind die Chancen, etwas zu erreichen wesentlich besser. (sagt@kaho674, von der ich einen schönen Gruß aus Pegau bestellen soll).
 
T

tokoman

Toll, das es bei euch so schnell geklappt hat. Wir wollen auch eine Fläche im Außenbereich bebauen und klappern momenatn die Ämter ab.
K
annst Du vielleicht die Kosten nochmal etwas genauer aufschlüsseln?

nach § 21 Honorare für Leistungen bei Bebauungsplänen wären für den städteplaner doch irgendwas um die 6-8T€ fällig gewesen?

Und hast du irgendwie mit dem §13b Baugesetzbuch zu tun gehabt, der besagt das es möglich ist im beschleunigten Verfahren Außenflächen umzumünzen?

Gruß
 
L

lidi393

Ja klar gerne :)
Die höheren Kosten für den Stadtplaner kommen durch die Sonderleistungen zustande.
Die reinen Kosten für die überplante Fläche von ca. 0,4 ha waren nach HOAI ca. 5.500€ netto.
Dazu kamen noch Kosten für die Darlegung der Umweltbelange (ca. 3000€), die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens und die Stellungnahme für die Gemeinde (ca. 2000€). Und nicht zu vergessen insgesamt ca. 1000€ (inkl. MwSt.) für das drucken der ganzen Planunterlagen, die 2 Mal in 23facher Ausfertigung durch den Stadtrat müssen.

Ja genau das Verfahren wurde bei uns nach §13b Baugesetzbuch geführt. Als wir angefangen haben war der Paragraph allerdings gerade nicht in Kraft, so dass wir es über §13a versuchen wollten. Da gab es aber leider Einwände von den beteiligten Ämtern. Wenn es §13b dann nicht gegeben hätte wäre das Verfahren nicht so schnell erledigt.

Hast du denn schon erste Rückmeldungen von dem Ämtern ob die grundsätzlich dafür sind?
 
T

tokoman

Das sind ja ganz schöne Summen.
Ja. Wir waren gestern beim Bürgermeister, der war von unserem Vorschlag auch recht angetan. Ich hatte jedoch das Gefühl, dass er direkt die Dollarzeichen in den Augen hatte und seine marode Gemeinde auf meine Kosten sanieren möchte.
 
T

tokoman

Ich möchte dein Thema hier nicht sprengen, sollte das lieber in einen neu geöffneten thread, dann bitte ich den Admin es zu verschieben.

Zum Thema:
Wir wollen auch im unbeplanten Außenbereich ein Wohnhaus errichten. Ein guter Freund hat jetzt im betreffenden Ort einen Acker, der sich eignen würde. Im Anhang das Flurstück 120/1. Wir würden neben den Stichweg 121/1 bauen wollen. Irghendwas 1000-1200m². Der Kumpel würde uns die Fläche verkaufen. Kanal und Wasser liegt bereits in der Straße und Anliegergebühren hat er vor einigen Jahren auch bereits bezahlt.

Wir waren also beim Bürgeremeister um unser Anliegen vorzutragen.
Der fing sofort an: alles kein Problem, wenn er das übernimmt können wir in 4 Monaten bauen. Ich habe nur innerlich mit dem Kopf geschüttelt.
Sein Vorschlag: Er möchte jetzt gerne das komplette Flurstück (ca 6200m²) vom Kumpel abkaufen, beplanen und mir davon dann eine Parzelle verkaufen.
Soweit so gut, bis er dann irgendwas von 44€/m² Kaufpreis erzählte, wahrscheinlich weniger weil ja eine Straße bereits vorhanden ist.

Der Ort ist relativ abseits und ein Baugebiet im Ort (Bodenrichtwert 22€/m²) liegt seit Jahren brach. Dort ist auch eine bescheidenen Lage mit starkem Gefälle. Das von uns favorisierte Flurstück ist relativ eben und ist recht hübsch gelegen.

Wir hatten uns das eigentlich so ausgedacht:

Antrag auf Flächennutzungsplanänderung im Gemeindevortand wird vom Bürgermeister eingebracht
Wir würden ein Stadtplanungsbüro beauftragen und ein Baugebiet (<0,5ha) nach §13b entwickeln
Vermessungsleistungen, Stadtplaner und Verwaltungskosten selber tragen.
Am Ende habe ich ein Baugrundstück für geschätze ~15k€ (die o.g. Kosten), mein Kumpel hat evtl noch zwei, drei Parzellen neben uns, die er als Bauland verkaufen könnte. Win-Win Situation.

Das der BGM auch noch die Hand aufhält hätte ich nicht gedacht. Da war ich wohl zu naiv.



Flur1201_.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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