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ᐅ Grundschuld - Grundstück und Hausfinanzierung separat


Erstellt am: 28.08.17 07:44

Caspar202028.08.17 10:03
Nein. Nicht bei 55T zu 415T. Und auch die 55T zu verwursten wird auch nicht irgendwie sinn machen.
toxicmolotof28.08.17 12:51
Der vermutlich sinnvollste (und schnellste und unkomplizierteste) Weg wird Löschung und Neueintragung sein.

Alternativ die 55 an die neue Bank abtreten lassen und nur die Differenz 415-55=360 neu eintragen lassen. Spart bei der neuen Grundschuld ein paar Euro, dafür kostet die Abtretung (mit Änderung im Grundbuch) etwas. Tut sich am Ende vermutlich nicht viel. Muss man sich mal durchrechnen.

Alternativ neu 415 komplett eintragen und die löschungsreife Grundschuld bestehen lassen. Entweder Rangrücktritt dazu oder mit einreichen bei der neuen Bank für die Akte. Kann Hilfreich sein falls man mit den 415 doch nicht auskommt. Dann kann man ohne viel Aufwand nochmal 55 von der Bank bekommen.
Zaba1229.08.17 18:44
Danke für die Information. :-)
Zaba1230.08.17 10:12
Ich habe mich an unseren Notar gewand, um zu fragen, welche Möglichkeiten wir haben.

Antwort: Sowohl eine Abtretung als auch eine Löschung und Neueintragung ist möglich. Die Bank muss nur zustimmen.
Caspar202030.08.17 14:25
Zaba12 schrieb:
Antwort: Sowohl eine Abtretung als auch eine Löschung und Neueintragung ist möglich. Die Bank muss nur zustimmen.

Ja, aber durch die Abtretung ersparst du dir ja nicht die Kosten wegen der deutlich höheren Grundschuld die nötig ist für das Haus, oder nicht?
Alex8530.08.17 14:29
Das ist doch der Knackpunkt. Du kannst nicht 55T€ Grundschuld abtreten und dann erwarten, dass der neuen Bank dies als Absicherung für 400T€ Kredit reicht. Die brauchen ne Grundschuld über 400T€. Also entweder wird die alte Grundschuld gelöscht und eine neue eingetragen, oder die alte Grundschuld wird kostenpflichtig übertragen und durch eine zweite ergänzt, die dann aber im Nachrang steht. Daraus sollten sich für die Bank zwar keine Nachteile ergeben, aber klären muss man es trotzdem.
grundschuldneueintragung