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ᐅ Grundschuld beglaubigen oder beurkunden?


Erstellt am: 30.01.2020 19:43

schroedinxer 30.01.2020 19:43
Hallo liebe Mitforisten,

ich möchte meiner finanzierenden Bank eine Grundschuld bestellen. Ein Anschreiben samt Grundschuldformular habe ich von meiner Bank erhalten, mit der Bitte, damit zum Notar zu gehen. Die Grundstück ist OHNE Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

Das Anschreiben ist an den Notar gerichtet und beinhaltet folgende Formulierung:

Im Antrag und auf Rechnung des Darlehensnehmer bitten wir Sie, die Bestellung einer Buchgrundschuld in Höhe von ... EUR zu beurkunden und vollziehen zu lassen. Ein Entwurf der Bestellungsurkunde ist beigefügt ...

Nun habe ich herausgefunden, dass eine "echte" Beurkundung mich bei der Summer der Grundstück mehr als 1.500,00 € kostet, eine Beglaubigung meiner Unterschrift unter das ohnehin fast fertige Formular aber nur ca. 130 €. Im Formular muss man nur noch meine Anschrift und das Flurstück ergänzen. Diese Daten kann man aber alle aus dem Anschreiben der Bank 1:1 übernehmen.

Nun meine Frage: Muss ich die Grundstück wirklich, wie von der Bank formuliert, beurkunden lassen oder reicht eine Beglaubigung des Formulares aus? Der Bank kann das ja letztlich egal sein, solange sie ins Grundbuch kommt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Dr.Schroedinxer

nordanney 30.01.2020 21:06
schroedinxer schrieb:

Nun habe ich herausgefunden, dass eine "echte" Beurkundung mich bei der Summer der Grundstück mehr als 1.500,00 € kostet, eine Beglaubigung meiner Unterschrift unter das ohnehin fast fertige Formular aber nur ca. 130 €. Im Formular muss man nur noch meine Anschrift und das Flurstück ergänzen. Diese Daten kann man aber alle aus dem Anschreiben der Bank 1:1 übernehmen.

Nun meine Frage: Muss ich die Grundstück wirklich, wie von der Bank formuliert, beurkunden
Die Grundstück wird immer beurkundet - es heißt ja auch GrundschuldbestellungsURKUNDE. Die Kosten musst Du tragen. Keine andere Chance.

Nordlys 30.01.2020 21:59
Genau. Der Notar veranlasst dann deren tatsächliche Eintragung auf dem Amtsgericht. Mit einer beglaubigten Unterschrift kommste nicht davon.

hegi___ 30.01.2020 22:03
Grundbuch kosten von größer 600 € kommen noch obendrauf

User0815 30.01.2020 22:52
Ich muss meinen Vorschreibern widersprechen, bei Grundschuldbestellungen ohne dingliche ZV-Unterwerfung nach § 800 ZPO oder ins persönliche Vermögen reicht eine Unterschriftsbeglaubigung aus.

schroedinxer 31.01.2020 18:31
User0815 schrieb:

Ich muss meinen Vorschreibern widersprechen, bei Grundschuldbestellungen ohne dingliche ZV-Unterwerfung nach § 800 ZPO oder ins persönliche Vermögen reicht eine Unterschriftsbeglaubigung aus.
Denk auch, dass das so funktioniert. Notartermin ist am Montag. Ich berichte dann!
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