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ᐅ Grundschuld-Absicherung auf fremdes Eigentum


Erstellt am: 16.08.21 14:35

Lothar P16.08.21 20:12
Tassimat schrieb:

Es ist technisch nicht möglich die Grundschuld auf einem Anteil des Hauses einzutragen. Ganz oder gar nicht. Daher muss der Miteigentümer mitziehen. Wird jede Bank so wollen.
Lies mal meinen Beitrag genau ! Es geht nicht um einen Anteil des Hauses sondern um eine ganz normale Eigentumswohnung mit Teilungserkärung und eigenem Grundbuch-Blatt. Es wäre mir neu, dass ETW-Eigentümer Grundbuchlasten eines anderen Eigentümers hinnehmen müssen.
Sir_Batman16.08.21 20:14
Tassimat schrieb:

Es ist technisch nicht möglich die Grundschuld auf einem Anteil des Hauses einzutragen. Ganz oder gar nicht. Daher muss der Miteigentümer mitziehen. Wird jede Bank so wollen.
Vermutlich wirst du woanders ein unbesichertes Darlehen zu höheren Zinsen kriegen können.
Es sind nach meinem Verständnis zwei Eigentumswohnungen, die eine mit ca. 76% der MEA des Hauses, die andere mit 24%. Es gibt eine TE und jeweils ein Grundbuch. In sofern sollte es problemlos möglich sein, eine der Wohnungen zu belasten.

edit: Lothar war schneller
Tassimat16.08.21 20:16
Ohja, ihr habt Recht, da habe ich den Eingangspost schlecht gelesen. Wenn geteilt, dann ist doch alles in Ordnung.
Lothar P16.08.21 20:18
Sir_Batman schrieb:

Es sind nach meinem Verständnis zwei Eigentumswohnungen, die eine mit ca. 76% der MEA des Hauses, die andere mit 24%. Es gibt eine TE und jeweils ein Grundbuch. In sofern sollte es problemlos möglich sein, eine der Wohnungen zu belasten.
Genau so isr es !!! Und dass "Nachbarwohnungen" in einer Wohnanlage mit einer Grundschuld belastet werden sollen ist der Wunsch der ERGO-Schwachmaten. So etwas habe ich noch nicht gehört !
ypg16.08.21 20:32
goalkeeper schrieb:

Charming at its best…wie man es von halt kennt… :p 😉
Nur, wenn es entsprechende verbale Steilvorlagen gibt.
Zwischen diesen und ähnlich gelagerten Antworten von mir liegen derweil schon wieder 50 gut gemeinte und nette Ratschläge. Und bei Dir so? :p
11ant16.08.21 20:37
ypg schrieb:

Nur, wenn es entsprechende verbale Steilvorlagen gibt.
Zum Beispiel
Lothar P schrieb:

ist der Wunsch der ERGO-Schwachmaten.
Hier sind schon Leute für weniger nicht mehr an Board.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
grundbuch