Grundriss vom Bestandshaus nicht korrekt ausgeführt. Was jetzt?

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11ant

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steter Tropfen höhlt den Stein und bei unserem Vorgehen gehts voran.
(https://www.hausbau-forum.de/threads/kaufmoeglichkeit-altbau-1953-hilfe-bei-bewertung.44699/)
Nun haben wir die Grundrisse erstellen lassen indem Vorort jemand zum Aufmaß gekommen ist, die Wohnflächenberechnung gemacht hat und dann uns Grundrisse und Schnitte zugesendet hat. Das Ganze hat uns ca. 1500€ gekostet. Soweit so gut. Allerdings sind bei den Grundrisse die Fenster einfach wahllos eingesetzt und entsprechen nur entfernt der Realität.
Ich erinnere mich. Bei diesem Objekt wären wahrheitsgemäße Pläne wünschenswert, zudem ja teilweise welche vorliegen, die bereits nicht (mehr) dem Ist-Zustand entsprechen. Der Preis klingt nach den üblichen Angeboten fertig studierter und lediglich noch nicht in die Rolle eingetragener Architekten, die Ausführung hingegen nach überteuertstem Nepp. So bekäme man das wirklich auch für anderthalb Hunnies.
Ein online beauftragtes Unternehmen, welches mit der Ausführung dieser Leistung wirbt nach der Wohnflächenverordnung bzw. DIN277. Ich glaube den Namen darf ich nicht nennen oder?
Richtig, für ggf. gegendarstellungsbedürftige "Anklagen" gegen Schlitzohren gibt es hier eine moderierte Spezialrubrik.
Die Maße passen auch nicht mit denen aus der Messung überein, die uns separat vorliegen.
Für den Zweck der Verwendung für Bankunterlagen könnte man darin demnach eine Urkundenfälschung sehen. Hat der Schlingel seine "Berechnung" auf Basis der falschen Grundlagen denn unterschrieben ?

Ich würde die Rechnung zurückweisen und eine eventuell bereits erfolgte Überweisung in Bezug darauf zurückholen. Die Zeichnung an sich bleibt auch ausgeplottet ein Kindergekrakel und als solches nur Nepp, sie zum Jahrmarktpreis zu verhökern. Aber die Berechnung eines Flächennachweises nach DIN ist eine qualifizierte Dienstleistung, die hier m.E. eindeutig nicht tadellos erbracht wurde.
 
schubert79

schubert79

Ich würde die Rechnung zurückweisen und eine eventuell bereits erfolgte Überweisung in Bezug darauf zurückholen. Die Zeichnung an sich bleibt auch ausgeplottet ein Kindergekrakel und als solches nur Nepp, sie zum Jahrmarktpreis zu verhökern. Aber die Berechnung eines Flächennachweises nach DIN ist eine qualifizierte Dienstleistung, die hier m.E. eindeutig nicht tadellos erbracht wurde.
Wie willst du eine Überweisung zurückholen? Zurückfordern kannst du versuchen!
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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