Danke für den Hinweis @11ant, die Formulierung der Architektin gegenüber war auch entsprechend gewählt, dass der aktuelle Entwurf nix ist, wir es uns insgesamt deutlich offener wünschen
Das wird nur sehr begrenzt nützen, denn eine "Architektin" des GU wird das als "so gefällt uns das gar nicht, bitte berücksichtigen Sie unsere Änderungsanregungen" interpretieren und leider nicht als ...
und wir noch Mal zurück auf Anfang gehen. Ist ja noch ein recht frühes Stadium und letztlich muss man ja erst herausfinden, was man will.
... "gehen Sie bitte zurück in die Leistungsphase 2" (denn die gibt es bei den BauantragsfertigmacherInnen der Auftragnehmer nicht !). Also wird es einfach einen neu gestrickten Entwurf anstatt eines Vorentwurfes geben, auf den man fachgerecht aufbauen könnte. Bauzeichner - wie der Name schon sagt - zeichnen, sie planen nicht. Es ist ein Ausbildungsberuf, die Lerninhalte des Architekturstudiums kommen darin gar nicht vor. Ihr wendet Euch also an die "Falsche". Außer dem nächsten Mißverständnis sehe ich dabei wenig herauskommen können. Geht
wirklich zurück, d.h. drückt beim GU die Pausetaste, und nehmt Euch einen freien (= auch "unabhängigen") Architekten. Nur der echte Relaunch in das tatsächlich frühe Stadium des
Vorentwurfes bringt diesen Karren aus dem Dreck.
Zu einem GU geht man niemals vor der Teigruhe, aber das rede ich ja wöchentlich mehrmals gegen die Wand.