Grundriss Neubau Einfamilienhaus optimieren

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Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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K

KEVST

Wenn 3 Vollgeschosse vorgeschrieben sind, muss das dritte Geschoss auch die Kriterien eines Vollgeschosses erfüllen.
 
H

hausvoraus

Die Schwierigkeit ist, dass die Grundstücke von der Gemeinde vergeben werden (wir haben es noch nicht) im Bieterverfahren. Erlaubt sind eigentlich 2-3 Geschosse. Man muss aber mit dem Gebot Grundrisse der geplanten Bebauung einreichen und nur wer 3-geschossig plant, wird berücksichtigt. Das 3. Geschoss darf max. 2/3 des darunterliegenden groß sein.
 
H

hampshire

In der Gegend muss ein 3. Geschoss gebaut werden, das war vorher noch nicht eindeutig. Daher war unsere Schlussfolgerung, einiges dorthin zu verlegen.
Wenn dreigeschossig gewünscht ist lohn es sich von Beginn auch dreigeschossig zu planen. Die gesamte Kinderzimmerstückelei lässt sich vermeiden wenn man das Axiom bricht, dass im Haushalt wohnenden Personen auf der selben Etage schlafen.
Wir haben nicht beim OG angefangen. Stand das hier irgendwo? Dann habe ich das wohl übersehen.
Nee, das stand nirgends. Der Rat war dieses zu tun: Erst 1. OG planen, dann EG. Das macht alles Einfacher.
 
11ant

11ant

Die Schwierigkeit ist, dass die Grundstücke von der Gemeinde vergeben werden (wir haben es noch nicht) im Bieterverfahren.
Hatte ich das überlesen ?
Erlaubt sind eigentlich 2-3 Geschosse. Das 3. Geschoss darf max. 2/3 des darunterliegenden groß sein.
Also eingekringelte II + D ?
Man muss aber mit dem Gebot Grundrisse der geplanten Bebauung einreichen und nur wer 3-geschossig plant, wird berücksichtigt.
Ach gottchen, sprach Lottchen. Wir hatten hier ´mal einen Fall - ich glaube, in Pforzheim oder Umgebung - da beurteilte sogar eine Jury die Bauwürdigkeit des Entwurfes, bevor man den Zuschlag für das Grundstück bekam. Also es geht alles immer auch noch einen Zahn schärfer. Kläre die Bedingungen mal näher. Du solltest dann also wohl II + D (oder II + Staffelgeschoss ?) planen - da wäre es schon ein erheblicher Unterschied, wie das gestaltet sein müßte.
Die gesamte Kinderzimmerstückelei lässt sich vermeiden wenn man das Axiom bricht, dass im Haushalt wohnenden Personen auf der selben Etage schlafen.
Ja, bei drei Kindern und das Älteste ist sechs Jahre älter als das Jüngste, da bietet sich das ja regelrecht an, das Älteste in ein aufgezwungenes zusätzliches Stockwerk "auszugliedern". So lange sie alle noch so jung sind, werden sie i.d.R. noch garnicht alle Einzelschlafzimmer haben wollen. Wie setzt sich die Brut den zusammen (Jungs / Mädels, sind Zwillinge dabei ...) ?
 
Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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