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ᐅ Grundleitungsplan - Abwasserabführung und Höhenplanung

Erstellt am: 24.09.20 19:39
T
Tolentino
Hallo liebe Forianer,

ich habe nun einen Vorabzug der Ausführungsplanung erhalten. Das wird alles nochmal nach Fertigstellung der Statik angepasst sofern nötig und dann finalisiert. Bis dahin habe ich Zeit selbst zu überlegen ob das alles so sinnvoll ist wie es ist.
Ihr seht unten zunächst einen Lageplan (aus Bauantrag) und einen Ausschnitt aus dem Grundleitungsplanentwurf des Bauleiters.
Achtung die Pläne haben eine unterschiedliche Ausrichtung, ich habe aber jeweils die Nordpfeile neu eingefügt.
Im Grundleitungsplan habe ich das GFL als orangefarbenes Rechteck eingefügt.

Wie ihr seht sieht der Entwurf vor, dass die Abwasserleitungen zusammengeführt und nach planunten also zum Hinterliegernachbar also von der Straße Weg geführt werden sollen. Ich müsste dann einen Richtungswechsel mehr vornehmen.
Argumentation seitens des Bauleiters war, dass die Leitungen immer auf dem kürzesten Weg unter der Bodenplatte rausgeführt werden sollen weil man da nie wieder rankommt. Das leuchtet ein. Wenn ich mir jedoch anschaue, wo sonst die Leitungen runterkommen, ist das doch eigentlich gar nicht der durchschnittlich kürzeste Weg, oder? Es gibt mehr Abflussleitungen, die näher zum GFL-Streifen liegen, lediglich der Abfluss für die Küche wäre weiter weg. In Anbetracht des dann längeren Leitungswegs der Hauptleitung und des zusätzlich nötigen Richtungswechsels, wäre dann nicht eine Ausführung nach planrechts (im Grundleitungsplan) bzw. planoben (im Lageplan) sinnvoller?

Zweites Thema ist die Höhe der Abwasserleitung. Hier ist die Höhe der Durchführung aus der Bodenplatte auf ca 70cm gesetzt (muss noch erfragen in Bezug zu welcher Höhe - ich nehme an Bodenplatte, aber OK oder UK?). Ist ja an sich wohl eine Standardhöhe für Abwasserleitungen, aber in Anbetracht dessen, dass der vorgesehene Leitungsweg über das GFL geht, was gleichzeitig die gemeinsame Zufahrt für meinen Nachbarn und mich ist, also eine befahrene Strecke, wird ja empfohlen tiefer zu gehen und zwar nachdem was ich so lese 150 cm. Sollte ich das dem GÜ schon jetzt mitteilen oder ist es möglich eine weitere Stufe vor dem GFL zu machen?
Insbesondere weil der vorhandene Abwasserschacht (siehe westliche Ecke auf dem Lageplan) genutzt werden soll und bis dahin eine gute Strecke von ca 40m zurückgelegt werden muss ist die Frage nach der tatsächlich unbedingt nötigen Höhe interessant.
Der Abwasserschacht ist ungefähr 1,8m tief. Das geht also ungefähr genau auf, aber nur wenn ich auf der von mir präferierten Seite des Hauses anfangen kann. Muss ich nochmal ums Haus rum, komme ich zu tief am Abwasserschacht an.

Habt ihr Ideen, Vorschläge oder Hinweise?

Danke und Gruß

Tolentino

Lageplan: Wohnhaus II (M Wa), Garage, Trennstück A, Abwasserschacht, Terrassen.


Lageplan: Gebäude mit Strom/Telekom, Abwasser; roter Bereich = GFL-Recht/Alternative Abwasserführung
11ant28.09.20 18:56
Aber Du wüßtest, wo seine Sanitärobjekte sich "ballen" und ob er mit Keller baut (wo das ja nochmal verschwenken kann) oder ohne (wo es an ziemlich gewisser Stelle durch die Bodenplatte ginge).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Tolentino28.09.20 20:59
Ja, anbei die Grundrisse des Nachbarn. Die Einzeichnung auf dem Lageplan oben sollte auch stimmen. Achtung gedrehte Himmelsrichtung (Fragt mich nicht warum der Architekt das hier andersrum gemacht hat, war der gleiche).

Grundriss Obergeschoss: drei Kinderzimmer, Schlafzimmer, Bad, Flur, Treppenaufgang.


Grundriss Erdgeschoss: Wohnzimmer mit Essecke, Küche, Diele, Bad, HWR, Terrasse.
11ant28.09.20 21:26
Ich vermute, daß er etwa den Weg nehmen wird, den Du grün vorgezeichnet hast, allerdings etwa über dem "o" von "Wohnhaus II" aus seiner Grundfläche herausstoßend, also ca. 2 bis 2,5 m länger als in Deiner Zeichnung.
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Nida35a28.09.20 22:15
wenn 2 getrennte Abwasserleitungen, kann der Nachbar doch nicht über dein Grundstück zum Schacht verlegen, da ist kein GFL, und wenn seine Schwiegermutter den Wischlappen im Klo versenkt hilfst du ihm noch deinen Garten aufzugraben
Tolentino28.09.20 22:40
stimmt. Es ist zwar im KV eine Stichleitung zum Abwasserschacht zugesichert, aber die ist m.W. nicht im Grundbuch, auf jedenfall nicht als Baulast, eingetragen.
spricht ja fast dafür doch einen Schacht ins GFL zu legen... obwohl, das könnte man auch später noch machen...
Tolentino12.10.20 13:01
So, der Bauleiter stimmt meiner Variante zu. Für Abwasser ist das mindestens genauso gut, bzw. sogar besser.
Er macht sich keine Sorgen bzgl. Höhenanschluss. Wir können selbst unter der Zufahrt auf 1m Tiefe bleiben, solange nur gut verdichtet wird.
Er meinte außerdem, bis zu 75m Leitungslänge wäre noch ok, mit unseren max. 50m sind wir also gut dabei.
Er glaubt, man könne das auch schon in Eigenleistung machen, seine Empfehlung wäre aber das durch einen Tiefbauer machen zu lassen.
Ich hole jetzt Angebote ein und dann entscheide ich mit meinem Nachbarn, wie wir vorgehen.
An sich haben wir aber auch noch ein bisschen Zeit für den Medienanschluss.
schachtgfl