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ᐅ Grunderwerbsteuer für Partnerin mitzahlen möglich?


Erstellt am: 05.02.15 13:26

Infosucher05.02.15 14:12
Wie kennzeichne ich denn eine Überweisung als Darlehen? Habe ich bisher noch nicht gefunden den Haken.
lastdrop05.02.15 14:16
Überweisungstext?

Ist aber eh egal, überweise es und gut ist es. Finanzamt beschwert sich nicht über Zahöunseingänge ...
Infosucher05.02.15 14:29
Also die Elterngeldstelle sagt das das nicht geht. Alle Zuflüsse werden angerechnet! Somit bleibt nur die Überweisung normal von meinem Konto und gut is. Ich werde das so machen und gut is. Kann ich eh nichts dran ändern.
toxicmolotof05.02.15 14:41
Elterngeld? Zuflüsse? Schlechte Fragestellung = schlechte Antwort.

Oder heißt das, dass bei Lottogewinn das Elterngeld wegfällt?

Einkünfte (relevant für Elterngeld) UNGLEICH Schenkung/Kredit/Leihe/Lottogewinn

Nonsensaussage im Amt, sorry.
nordanney05.02.15 15:49
Schenkungssteuer an Dritte fängt meines Wissens übrigens erst bei TEUR 20 an. Sollte doch wohl passen und Dein Gewissen beruhigen.
Bieber081505.02.15 20:00
Schenkungen werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Der Freibetrag (unter dem eine Schenkung steuerfrei bleibt und der alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden kann) beträgt 20 000 Euro zwischen "Fremden". Ehepaare und eingetragene Lebenspartner dürfen sich 500 000 Euro steuerfrei schenken .

Ob Du das Geld direkt an das Finanzamt oder indirekt über das Konto der Partnerin überweist, spielt für die Bewertung des Vorgangs m.E. keine Rolle. Ggf. machst Du separate Überweisungen an das FA, damit es dort richtig zugeordnet wird (man trägt ja irgendwas als Verwendungszweck ein). Von welchem Konto die kommen, ist dabei egal.

Falls Du das als Darlehen gestalten willst, kannst (solltest) Du einen Vertrag darüber aufsetzen (einfach den Sachverhalt auf ein Blatt Papier schreiben, Unterschriften, fertig, keep it simple). Auch Darlehen werden nicht auf das Elterngeld angerechnet (vgl. Immobilienkredit).

HTH
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