großes Partygartenhaus - Abstand, Genehmigungen

4,80 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: großes Partygartenhaus - Abstand, Genehmigungen
>> Zum 1. Beitrag <<

M

Müllerin

Ja die Stichwege gehören der Stadt, die sind nicht gemeinschaftlich unter den Anliegern aufgeteilt. Wurden erst dies Jahr fertiggestellt.
Das Teil steht 3m vom Nachbargrundstück weg, hat weniger als 30m3 und wird auch nicht höher als die erlaubten 3m.
Zum Stichweg hat es nen Abstand von ca 1 m.

Die Paragraphen les ich gleich.
 
E

Escroda

Zum Stichweg hat es nen Abstand von ca 1 m.
In Eurem Bebauungsplan steht's doch ausdrücklich:
3.2 Nebengebäude sind nur eingeschossig zulässig und müssen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen einen Abstand von mindestens 3,0 m zur Begrenzungslinie der öffentlichen Verkehrsfläche einhalten.
 
M

Müllerin

ach was....
sorry das ist mir dann wohl durch die Lappen gegangen... Asche über mein Haupt, oder so.
Jetzt find ichs ja nur spannend, mit welchen Angaben ich mich so weit verraten habe, dass du rausgefunden hast, in welchem Bebauungsplan du schauen musst
 
E

Escroda

Jetzt find ichs ja nur spannend, mit welchen Angaben ich mich so weit verraten habe, dass du rausgefunden hast, in welchem Bebauungsplan du schauen musst
Als Geodatenforensiker werte ich die Spuren aus und suche das Grundstück mithilfe der einschlägigen Geodatenportale. NRW ist da besonders Nutzerfreundlich
Wenn ich alle Berufsgeheimnisse preisgäbe, wären es ja keine Geheimnisse mehr. Ein Zauberkünstler verrät ja auch nicht seine Tricks. Soviel kann ich aber sagen: Bei Dir reichte ein Trick aus einem im Spielzeugladen erhältlichen Zauberkasten.
 
M

Müllerin

Lol... solang das ein Spezialladen für deine Branche ist, und kein Laden für Jedermann, ist das ok.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben