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ᐅ Grenzmauer Nachbarschaftsstreit


Erstellt am: 22.09.19 18:26

E
Escroda
23.09.19 21:00
rick2018 schrieb:

Nichts schriftlich, auf deinem Grundstück —> deine Entscheidung.
Ja, vielleicht.
Ich habe aber ein paar Nachfragen:
Tommy77 schrieb:

jedoch komplett auf meinem Grundstück
Wie kommt es, dass Du Dir beim Grenzverlauf so sicher bist?
Tommy77 schrieb:

die Mauer verläuft zwar teilweise an der Grenze
Hat die Grenze an keinem Punkt die Mauer geschnitten?
Tommy77 schrieb:

zumal die L Form störend war
L-Mauer hört sich nach Stützfunktion an. Gibt es einen Höhenunterschied der Grundstücke an der Grenze?
Tommy77 schrieb:

L Mauer mit Grundstück Grenze teilweise
Skizze?
M
Mottenhausen
30.09.19 11:44
Tommy77 schrieb:

sie hätte Damals mit dem alten Eigentümern ausgemacht auf ihre Kosten diese Mauer zu errichten

Deshalb ist es trotzdem noch lang nicht ihre Mauer. Witzige Vorstellung, die sie da hat. Aber das liegt ja leider an der Tagesordnung, dass solche nachbarschaftlichen Absprachen nie schriftlich/amtlich gemacht werden, weil man Notarkosten usw. sparen will. Bei Eigentümerwechsel hat man dann die Quittung.

Wenn sie nicht einlenkt und der Streit eskaliert, dann gib ihr "ihre Mauer" als Schutthaufen zurück, dann kann sie gern noch die Entsorgung ihrer Steine bezahlen oder die Mauer auf ihrem Grundstück wieder aufbauen unter Beachtung aktuell gültiger Abstandsregeln.
N
nix zu schwör
25.10.19 11:01
Je nach Landesbauordnung kann die Mauer ab einer bestimmten Höhe bzw. Fläche einer Aufschüttung sogar baugenehmigt sein und dann liegt ggf. auch eine Einverständniserklärung des Nachbarn vor.
Was nicht heißen soll, dass etwas genehmigtes nicht abgerissen werden kann.

Zudem könnte es einen Grund geben, warum die Oma die Kosten trug.
Was doch vermuten lässt, dass sich da früher mal ein Vorteil erkauf wurde. Spontan fällt mir dazu das Thema Abstandsflächen ein,...
mauer