Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut

5,00 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 09.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut
>> Zum 1. Beitrag <<

M4rvin

M4rvin

Abstandsfläche ist kein Problem, wären ja 3m.
Das Haus wurde vom GU gebaut und geplant, wer da jetzt was gemacht hat, weiß ich gar nicht.
Ich versuche später mal Bilder zu machen, aber was genau habe ich da eigentlich für Optionen?
 
S

Slava_S

@Mbk84 gleicher Fall (Kettenhaus), nur war ich "Geschädigter".
Wir haben es, vor Start Rohbau, über einen Vermesser prüfen lassen, im Anschluss ebenso der Nachbar. Erster befürchteter Überbau waren an die 5cm. Am Ende irgendwas zwischen 1-3cm. Meine Lebenszeit war mir zu wichtig und Erfolgsaussichten zu undurchsichtig, auch nach Ansicht des Architekt.

Folgende Sachen nerven mich bis heute:
- Mit dem Rohbauer der gegenseite wurden zwei Mal der geplante Abstand von zwei cm (für trennfuge Weichfaserplatten) zur Grenze besprochen und einfach ignoriert, auch auf vorherige Nachfrage/Hinweis.
- Mein Ansprechpartner ist ja mein Nachbar und damit müsste ich Sie verklagen. Die Kette nach unten bis zum Rohbauer ist lange, damit auch die Dauer und das weiß sowohl GU als auch Rohbauer. Beziehung zum Nachbar wäre dann leicht vorbelastet und GU war es wurscht.

Hast aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:
- Einfach ignorieren und abwarten was passiert.
- Vermessen lassen und dem Nachbar empfehlen die Grenze auch vermessen zu lassen. Sollte ein anderer Abstand zum Haus rauskommen kannst dich zuvor mit dem Nachbarn einigen.
 
E

Escroda

aber was genau habe ich da eigentlich für Optionen?
IMHO keine, aber Du kannst ja mal einen Fachanwalt konsultieren. Im Grunde geht es immer um Schadenersatz, da alle anderen Heilungsversuche unverhältnismäßig wären. Ungeschehen machen geht nur mit Abriss und Neubau (500.000€), Grenzabstand wiederherstellen (falls Nachbargrundstück noch nicht bebaut) mit Grundstücksteilung und -vereinigung (5000€). Doch wie hoch ist der Schaden, der Dir entstanden ist oder noch entstehen wird? Wie willst Du den berechnen? Ohne Berechnung kannst Du aber keine Forderung stellen.

Sofern noch nicht alles bezahlt wurde, solltest Du Geld zurückhalten, den Mangel anzeigen und um Lösungsvorschläge bitten. Am Ende sollte man sich dann außergerichtlich über die Höhe des Nachlasses einigen.

nur war ich "Geschädigter"
Wie sieht Dein Schaden aus und wie hoch war/ist er?
irgendwas zwischen 1-3cm
Eieiei.
Erfolgsaussichten
Was wäre Dein Ziel gewesen? Wie hätte ein Erfolg denn ausgesehen?
 
S

Slava_S

Hoffe ich hab den Spaß rausgelesen, sonst verstehe ich den Kommentar nicht.

Wie sieht Dein Schaden aus und wie hoch war/ist er?
Was wäre Dein Ziel gewesen? Wie hätte ein Erfolg denn ausgesehen?
Kommt darauf an was ein Schaden ist (juristisch, attestiert, etc.).
Was ich damit gemeint habe ist, dass ich Aufwand hatte mich damit auseinander zu setzen. Im Endeffekt hätte ich meinen Baustart riskieren können.
"Geschädigter" da ich nachweislich (beide Messungen haben eine leichte Abweichung gezeigt) eine Einschränkung, aufgrund Unfähigkeit in Kauf nehmen musste. Ein Erfolg (bereinigen der Situation, oder ähnliches) war nicht im vertretbaren Maße nicht zu bekommen. Also habe ich es sein lassen.
 
E

Escroda

Hoffe ich hab den Spaß rausgelesen
Was ich damit sagen wollte ist, dass man sich das Maß mal auf dem Lineal ansehen sollte. Mein Daumen ist 2,5cm breit. Und wenn man sich mal die Grenzmarken auschaut und beobachtet, wie die Vermessungsassistenten diese setzen, sollte man sich um 3cm keine Gedanken machen. Ab 5cm hört IMHO der Spaß auf, daher ist es bei Kettenhausbebauung ok, wenn die Vermutung besteht, dass 5cm überbaut sind, man dem auch nachgeht, denn es könnten dann auch 10cm herauskommen.
Kommt darauf an was ein Schaden ist (juristisch, attestiert, etc.).
Egal. Meinetwegen auch der emotionale, dass Du schlaflose Nächte hattest. Den wüsste ich aber gar nicht in Zahlen auszudrücken.

Es gibt Fälle, da kommt es tatsächlich auf 2cm an, z.B. der von @kaho674 angedeutete. In der Praxis höchst selten. Wenn die Fertiggarage nicht in die Lücke passt, sind die Mehrkosten für den Bau einer gemauerten Garage leicht zu beziffern. Beim abgefahrenen Spiegel oder der Notwendigkeit eines Fahrsicherheitstrainings ist der kausale Zusammenhang schon schwerer nachzuweisen.

FunFact: Wusstet ihr schon, dass es in Deutschland Regionen gibt, da betragen allein aus der mathematischen Projektion der Erdkugel in die Kartenebene die Abweichungen aus Koordinaten zu den tatsächlich gemessenen Strecken auf der Erdoberfläche 5cm/100m. Macht also bei 20m schon einen Zentimeter.
 
Zuletzt aktualisiert 09.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3159 Themen mit insgesamt 42720 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut
Nr.ErgebnisBeiträge
1Erster Grundriss-Versuch für Kettenhaus auf kleinem Grundstück 94
2Muss Rohbauer den Übergang Styropor/Ziegelwand schwarz anmalen? 12
3Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar? 61
4Rohbauer / Rohbaukostenkalkulation - Wie rechnet der? 52
5Rohbauer überlastet? Aktuelle Situation im Baugewerbe! 13

Oben