ᐅ Grenzbebauung / Grenzwand und Grundstücksgrenze
Erstellt am: 02.06.20 19:48
Christoph_12302.06.20 19:48
Hallo,
bzgl. eines Grundstücks in der Familie kam die Frage nach den Besitzverhältnissen des Hohlraums zwischen zwei Grenzmauern auf. Die Mauern stehen im Abstand von ca. 20cm. In den mir bekannten Plänen ist dieser Hohlraum nicht eingezeichnet, es ist nicht offensichtlich zu welchem Grundstück dieser Raum gehört.
Wer kann in so einem Fall verbindliche Auskunft geben?
Ist in Hessen dafür das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation zuständig?
Baulasten sind keine bekannt - sofern das hier relevant ist. Was macht man wenn es letztendlich nicht eindeutig zu klären ist?
Gruß
Christoph
bzgl. eines Grundstücks in der Familie kam die Frage nach den Besitzverhältnissen des Hohlraums zwischen zwei Grenzmauern auf. Die Mauern stehen im Abstand von ca. 20cm. In den mir bekannten Plänen ist dieser Hohlraum nicht eingezeichnet, es ist nicht offensichtlich zu welchem Grundstück dieser Raum gehört.
Wer kann in so einem Fall verbindliche Auskunft geben?
Ist in Hessen dafür das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation zuständig?
Baulasten sind keine bekannt - sofern das hier relevant ist. Was macht man wenn es letztendlich nicht eindeutig zu klären ist?
Gruß
Christoph
11ant02.06.20 20:06
Der Zwischenraum gehört dem, auf dessen Grund er steht - materiell besteht er ja aus nichts, errichtet hat ihn auch niemand; die Mauern stehen idealerweise jeweils auf dem Grund je eines der beteiligten Nachbarn. Im ungünstigsten Fall stehen beide Mauern "drüben", und Dir gehört noch nicht einmal der Zwischenraum zwischen Deiner tatsächlichen Grenze und der vermeintlich Deinen Mauer.
Christoph_12302.06.20 20:28
Danke für die Antwort aber sorry, damit kann ich nichts anfangen.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich geht es um den Grenzverlauf. Dass sich daraus die Besitzverhältnissen ergeben war für mich logisch.
Also wie klärt man den Verlauf der Grenze durch solche Wände wenn es nicht optisch erkennbar ist?
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich geht es um den Grenzverlauf. Dass sich daraus die Besitzverhältnissen ergeben war für mich logisch.
Also wie klärt man den Verlauf der Grenze durch solche Wände wenn es nicht optisch erkennbar ist?
11ant02.06.20 20:45
Nein, logisch ist da im Gemenge von Eigentum, Duldung und Fristen nicht alles - auch ist eine Mauer "auf der Grenze" etwas anders zu betrachten als eine Hecke an derselben Stelle. Du kannst Kataster heranziehen, die maximale Klarheit schafft erst der Vermesser (da ja selbst Grenzsteine mal falsch liegen können). Warte auf , dann gibt es Erhellung, so verständlich das in der oft nur scheinbar klaren Materie möglich ist.
Escroda02.06.20 22:51
Christoph_123 schrieb:
Wer kann in so einem Fall verbindliche Auskunft geben?Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) oderChristoph_123 schrieb:
das Amt für BodenmanagementDa gibt es auch eine Adressenliste der öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Hessen. Ohne Corona könnte man zur zuständigen Dienststelle des AfB gehen und sich den Vermessungsriss zeigen und erklären lassen, sofern es für die Gebäude eine qualifizierte Gebäudeeinmessung gibt. Gibt es die nicht, hilft nur die örtliche Vermessung durch öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder AfB.Christoph_12303.06.20 07:11
Danke. Dann lag ich ja mit AfB nicht falsch.
Escroda schrieb:Fragen werde ich. Würde mich allerdings wundern wenn es jemals "qualifiziert" vermessen wurde, da dürfte es seit 100 Jahren kein Grund zu gegeben haben
Da gibt es auch eine Adressenliste der öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Hessen. Ohne Corona könnte man zur zuständigen Dienststelle des AfB gehen und sich den Vermessungsriss zeigen und erklären lassen, sofern es für die Gebäude eine qualifizierte Gebäudeeinmessung gibt.
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