ᐅ Graue Flecken auf der eigentlich weißen Fassade
Erstellt am: 25.01.2017 14:42
Sunny 25.01.2017 22:46
Tja man spart bei WDVS nur einmal und das genau bei der Herstellung. Danach hat man, wenn alles lange gut aussehen soll, viel Arbeit und weitere Kosten. Bei Klinker bezahlt man nur einmal( auch wenn etwas mehr) aber dafür hat man danach keine Arbeit und keine Kosten mehr. Aber jeder ist seiner Entscheidung eigener Herr.
Bieber0815 25.01.2017 23:04
Wenn es nach zwei Jahren so aussieht, ist dann nicht eine Mängelanzeige sinnvoll und aussichtsreich?
pickonja 26.01.2017 07:55
Bieber0815 schrieb:
Wenn es nach zwei Jahren so aussieht, ist dann nicht eine Mängelanzeige sinnvoll und aussichtsreich?Das ist die Frage, auf die ich hinaus wollte. Aus meiner Sicht ist es ein Mangel.Die beiden anderen Wände wurde ja bereits ein zweites Mal gestrichen und sehen aktuell gut aus.
Wie sehen es die Fachleute?
ypg 26.01.2017 07:59
Die Frage ist, ob man mit einem optischen Mangel etwas erreicht?!?
Grüsse
Grüsse
Bieber0815 26.01.2017 08:14
Es gibt keine "optischen" Mängel. Ein Mangel ist ein Mangel (Abweichung Soll/Ist). Der Auftragnehmer darf nachbessern. Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten (was das ist, wird man klären müssen) verbunden, darf er die Nachbesserung verweigern. Dann wird man aber einen Minderwert feststellen und der Auftraggeber bekommt Geld zurück (in der Regel weniger als erhofft, aber mehr als Null).
Anmerkung: Der Auftraggeber darf natürlich auch bestreiten, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Dann braucht es Sacherständige und ein Gerichtsverfahren, um festzustellen, ob ja oder nein.
Also, Mangel anzeigen, dann hier bitte über die Reaktion und den weiteren Fortgang berichten!
Anmerkung: Der Auftraggeber darf natürlich auch bestreiten, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Dann braucht es Sacherständige und ein Gerichtsverfahren, um festzustellen, ob ja oder nein.
Also, Mangel anzeigen, dann hier bitte über die Reaktion und den weiteren Fortgang berichten!
pickonja 26.01.2017 08:32
Bieber0815 schrieb:
Es gibt keine "optischen" Mängel. Ein Mangel ist ein Mangel (Abweichung Soll/Ist). Der Auftragnehmer darf nachbessern. Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten (was das ist, wird man klären müssen) verbunden, darf er die Nachbesserung verweigern. Dann wird man aber einen Minderwert feststellen und der Auftraggeber bekommt Geld zurück (in der Regel weniger als erhofft, aber mehr als Null).
Anmerkung: Der Auftraggeber darf natürlich auch bestreiten, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Dann braucht es Sacherständige und ein Gerichtsverfahren, um festzustellen, ob ja oder nein.
Also, Mangel anzeigen, dann hier bitte über die Reaktion und den weiteren Fortgang berichten! Das ist doch mal eine klare Aussage - gefällt mir
Danke.
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