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OlgavonderWolga05.11.09 11:08Hallo,
die Gewährleistungsansprüche von Subunternehmern können auch abgetreten werden. Hierzu müsste der Vertragspartner ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Dann kann der Elektriker auch dazu verpflichtet werden seinen Murks zu beheben.
Gruß
Olga
die Gewährleistungsansprüche von Subunternehmern können auch abgetreten werden. Hierzu müsste der Vertragspartner ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Dann kann der Elektriker auch dazu verpflichtet werden seinen Murks zu beheben.
Gruß
Olga