erst mal hallo!
nachdem ich gefühlte 1000 Beiträge gelesen hab, aber irgendwie nirgends eine Antwort auf meine frage bekommen hab, hoffe ich, hier richtig zu sein...
auch "meine" Hausfirma hat leider Insolvenz anmelden müssen! im Gegensatz zu dm und Konsorten haben sie immer mit offenen Karten gespielt und mir rechtzeitig geraten, die letzte rate nicht mehr zu bezahlen!
im Prinzip haben wir mein Haus noch geschafft (es fehlen nur noch ein paar Kleinigkeiten), allerdings hat der Elektriker seine Arbeit Fehler- bzw. mangelhaft durchgeführt und will jetzt nur ausbessern kommen, wenn ICH die Restschuld (~ 2500.-), die die fa. bei ihm noch hat, bezahle...
so, jetzt (endlich) meine frage:
mein Vertragspartner war die hausfa. xy
deren Vertragspartner war der Elektriker abc
WER ist jetzt zuständig für die Fertigstellung bzw. Behebung der fehlerhaften Leistung?????
danke vorab
nachdem ich gefühlte 1000 Beiträge gelesen hab, aber irgendwie nirgends eine Antwort auf meine frage bekommen hab, hoffe ich, hier richtig zu sein...
auch "meine" Hausfirma hat leider Insolvenz anmelden müssen! im Gegensatz zu dm und Konsorten haben sie immer mit offenen Karten gespielt und mir rechtzeitig geraten, die letzte rate nicht mehr zu bezahlen!
im Prinzip haben wir mein Haus noch geschafft (es fehlen nur noch ein paar Kleinigkeiten), allerdings hat der Elektriker seine Arbeit Fehler- bzw. mangelhaft durchgeführt und will jetzt nur ausbessern kommen, wenn ICH die Restschuld (~ 2500.-), die die fa. bei ihm noch hat, bezahle...
so, jetzt (endlich) meine frage:
mein Vertragspartner war die hausfa. xy
deren Vertragspartner war der Elektriker abc
WER ist jetzt zuständig für die Fertigstellung bzw. Behebung der fehlerhaften Leistung?????
danke vorab
Ich würde mal sagen dass das wohl leider so ist. Dein Vertrag für den du überhaupt Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst läuft ja auf die insolvente Firma.
Der Elektriker hat Dir gegenüber ja gar keine Gewährleistung zu erbringen.
Wenn die Firma nicht insolvent gegangen wäre könnte diese zur Behebung der Mängel auch einen anderen Elektriker beauftragen.
Der Elektriker hat Dir gegenüber ja gar keine Gewährleistung zu erbringen.
Wenn die Firma nicht insolvent gegangen wäre könnte diese zur Behebung der Mängel auch einen anderen Elektriker beauftragen.
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