ᐅ Gewährleistung auch auf Heizung / Luftpumpe?
Erstellt am: 28.11.16 06:53
HilfeHilfe28.11.16 06:53
Hallo, Einzug 2014, letztes Jahr hat die Heizung immer mal aussetzer bis irgendeine neue Software eingespielt wurde. ANSONSTEN sagte der Heizungstäter immer: mach mal "Kaltstart", also Sicherung raus und hochfahren. Dieses Jahr fängt das Drama wieder an, jetzt murkst die Heizung wieder rum. Zählen die 5 Jahre Gewährleistung des Bauträgers auch die von ihm beauftragte Heizung ? Bezahlt haben wir komplett den Bauträger.
TobiasW.28.11.16 08:45
Ich würde sagen, dass du gute Chancen auf Schadensregulierung hast. Die 5 Jahre Gewährleistung beziehen sich (falls nicht anders vertraglich vereinbart) auf das gesamte Haus und dem darin verbauten Inventar. Die Heizung hatte ja scheinbar schon einmal einen Schaden und so wie sich das für mich anhört, ist dieser ja nie richtig behoben worden. Ich würde deinen Bauträger anrufen und die Problematik schildern.
Wird sich schon regeln.
Gruß Tobias
Wird sich schon regeln.
Gruß Tobias
Bauexperte28.11.16 11:26
Hallo,
Ich würde Dir empfehlen, Deinen ehemaligen Vertragspartner anzuschreiben, da Du bereits letztjährig Probleme mit der Therme hattest, und den Hergang - auch die Maßnahmen des Heizungsfachmannes, zu schildern. Es wäre doch mehr, als ärgerlich, wenn sich das die nächsten Jahre wiederholt und Du ab 2020 das Nachsehen hättest ! Also besser jetzt darauf insistieren, daß das Problem final behoben wird
Grüße, Bauexperte
HilfeHilfe schrieb:Jetzt bist Du schon so lange hier aktiv .... natürlich zählt die Gewährleistung auf das gesamte Gewerk Hausbau; diese schuldet Dir Dein Vertragspartner. An Ausschlüsse kann ich mich auf die Schnelle nicht erinnern.
Zählen die 5 Jahre Gewährleistung des Bauträgers auch die von ihm beauftragte Heizung ? Bezahlt haben wir komplett den Bauträger.
Ich würde Dir empfehlen, Deinen ehemaligen Vertragspartner anzuschreiben, da Du bereits letztjährig Probleme mit der Therme hattest, und den Hergang - auch die Maßnahmen des Heizungsfachmannes, zu schildern. Es wäre doch mehr, als ärgerlich, wenn sich das die nächsten Jahre wiederholt und Du ab 2020 das Nachsehen hättest ! Also besser jetzt darauf insistieren, daß das Problem final behoben wird
Grüße, Bauexperte
Bieber081528.11.16 13:42
Bauexperte schrieb:
An Ausschlüsse kann ich mich auf die Schnelle nicht erinnern.Man müsste in den Vertrag schauen, vermutlich sind dauerelastische Wartungsfugen ausgeschlossen. Möglicherweise noch mehr (Dichtungen?) ...Im Allgemeinen, grundsätzlich, gilt die Gewährleistung eines Bauträgers aber eindeutig auch für die Heizungsanlage.
HilfeHilfe28.11.16 16:28
Alles gut, der Sanitäter und der Bauträger haben alles in die Wege geleitet. der Pumpenhersteller wechselt das komplette Ding aus.... Irgendein steuerdingsRums hat Rums gemacht. Vielleicht besser so, war ja ein Montagspumpe
Bieber081528.11.16 22:40
Bei unserer Luft-Wasser-Wärmepumpe wurden knapp 4 Monate nach Einzug schon zwei Ventile getauscht ... War angeblich minderwertiges Material drin verbaut, nun wieder geeignetes. Das lief über den Werkskundendienst, d. h., weder Bauträger noch Sanitär-Installateur sind damit belastet. Scheint bei Dir vergleichbar (in dem Sinne, dass ein anderer gefunden wurde, der haftet).
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