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ᐅ Geplantes Bauvorhaben 2016/2017


Erstellt am: 05.01.15 16:17

Bauherren2014 07.01.15 17:39
toxicmolotow schrieb:
Es ist eine Entgeltgleiche Zahlung die berücksichtigt wird, so lange man plausibel nachweisen kann, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt und nach Wegfall direkt wieder mit Einkünften vergleichbarer Höhe zu rechnen ist.

War bei uns ähnlich. Das Elterngeld wurde im Endeffekt schon angerechnet, aber nur nach schriftlicher Bestätigung meines Arbeitgebers, dass ich ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder arbeiten gehe und dann entsprechende Einkünfte vorhanden sind.
Solange aber nicht ganz sicher ist, ab wann wieder mit sicherem Einkommen zu rechnen ist oder zwischen Ende des Elterngeldes und erneuter Arbeitsaufnahme ein gewisser Zeitraum ohne Einkünfte besteht, werden sich die meisten Banken vermutlich schwer tun, oder?

Soweit der Plan mit dem Bauen 2016/2017 und Kindern erst in 3-4 Jahren beim TE aufgeht, sollte das Thema (zumindest was die Banken angeht) für ihn aber nicht relevant sein.

toxicmolotof 07.01.15 21:13
Solange aber nicht ganz sicher ist, ab wann wieder mit sicherem Einkommen zu rechnen ist oder zwischen Ende des Elterngeldes und erneuter Arbeitsaufnahme ein gewisser Zeitraum ohne Einkünfte besteht, werden sich die meisten Banken vermutlich schwer tun, oder?

Zumindest so lange, wie das Geld und die Finanzierung knapp ist. Wenn ich aber noch 20.000 Euro in der Tasche habe und sage, dass ich erst nach 2 Jahren wieder arbeiten gehe (mit Zustimmung des AG) ist das doch auch ok, wenn dieses Geld genau dafür als Überbrückung des 2. Jahres mit 1.800 Euro/Monat verplant ist.

Bauherren2014 07.01.15 21:51
toxicmolotow schrieb:
Zumindest so lange, wie das Geld und die Finanzierung knapp ist. Wenn ich aber noch 20.000 Euro in der Tasche habe und sage, dass ich erst nach 2 Jahren wieder arbeiten gehe (mit Zustimmung des AG) ist das doch auch ok, wenn dieses Geld genau dafür als Überbrückung des 2. Jahres mit 1.800 Euro/Monat verplant ist.

Dann muss ich das Geld aber wohl auch gegenüber der Bank nachweisen zusätzlich zum Eigenkapital. Wie dem auch sei, ich denke, Du kennst Dich da besser aus wie ich. Ich kann nur schreiben, wie es bei uns gelaufen ist. Allerdings ist ein solches Szenario wie von Dir beschrieben auch nie zur Sprache gekommen, da von vornherein klar war, dass ich nach Ende des Elterngeldes wieder arbeiten gehe.
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