N
nordanney03.07.15 16:38Bauexperte schrieb:
Ich "könnte" mir vorstellen, daß Du -unter den Voraussetzungen des TE- dann ganz geschmeidig die "A-Karte" gezogen hättest 😉
Grüße, BauexperteWarum?
Ich habe als TE einen Bauantrag gestellt, der bewilligt wurde ==> alle Vorgaben des B-Plans bzw. der Gemeinde
eingehalten. Mit welchem Recht fordern sie dann noch einen Werkvertrag an (sofern es überhaupt einen Werkvertrag gibt - wir hätten z.B. keinen vorlegen können, da Einzelgewerkevergabe)?
Wenn es eine entsprechende Verpflichtung gibt (Standardfrage für Juristen: Wo steht das?), dann wäre es ja auch i.O. - ansonsten wüsste ich nicht, was die Gemeinde mein Werkvertrag angeht. Am besten noch die Finanzierung der Bank und einen Eigenkapital-Nachweis einreichen, damit auch die Sicherheit besteht, dass das Haus auch gebaut werden kann;)
P.S Ich streite mich gerne mit meiner Gemeinde. Hat auch schon viel für unser Baugebiet gebracht (da gibt es auch andere Streitwillige) - ein Streit muss aber immer in vernünftigen Bahnen verlaufen. 😎
T
toxicmolotof03.07.15 17:02Wer ist denn der Verkäufer des Grundstückes und was steht u.U. im Kaufvertrag für selbiges?
Manche Gemeinden schreiben die "Bedingungen" auch gerne dort hinein, wenn es Neubaugebiete sind.
Was heißt angefragt? Brief? Schriftlich? Einfach nur so einen Zweizeiler? Oder gar mit Begründung? Ich habe noch keinen Brief einer Behörde gesehen wo nicht mindestens ein Verweis auf ein Gesetz, eine Ordnung oder Satzung zu finden ist.
Manche Gemeinden schreiben die "Bedingungen" auch gerne dort hinein, wenn es Neubaugebiete sind.
Was heißt angefragt? Brief? Schriftlich? Einfach nur so einen Zweizeiler? Oder gar mit Begründung? Ich habe noch keinen Brief einer Behörde gesehen wo nicht mindestens ein Verweis auf ein Gesetz, eine Ordnung oder Satzung zu finden ist.
B
Bauexperte03.07.15 17:36@nordanney
Du hättest Deinen Vertrag mit dem Architekten vorlegen können ;-)
Die Stadt Neuss bspw. verlangt gerade einen Eigenkapital-Nachweis bereits bei der Bewerbung auf ein Grundstück, für ein kleines Baugebiet in Büttgen. Wer sich verweigert, kommt gar nicht erst in die Lostrommel ;-)
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Du hättest Deinen Vertrag mit dem Architekten vorlegen können ;-)
Die Stadt Neuss bspw. verlangt gerade einen Eigenkapital-Nachweis bereits bei der Bewerbung auf ein Grundstück, für ein kleines Baugebiet in Büttgen. Wer sich verweigert, kommt gar nicht erst in die Lostrommel ;-)
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
T
toxicmolotof03.07.15 17:42Wo wollen die in Büttgen denn noch bauen? Die sind doch gerade erst fertig damit, alles voll zu pflanzen an der West-Umgehung.
Eigentlich könntest du mal vorbei kommen, Martina :-) Die vier Kilometer machen es auch nicht mehr...
Eigentlich könntest du mal vorbei kommen, Martina :-) Die vier Kilometer machen es auch nicht mehr...
B
Bauexperte03.07.15 17:51toxicmolotow schrieb:
Wo wollen die in Büttgen denn noch bauen? Die sind doch gerade erst fertig damit, alles voll zu pflanzen an der West-Umgehung.Das nennt sich Neubaugebiet Römerstraße; wie bei lohnenden Börsenstarts schon hoffnungslos überzeichnet. Für eine kleine Erweiterung in Allerheiligen hat die Stadt vor 14 Tagen die Zusagen verschickt. toxicmolotow schrieb:
Eigentlich könntest du mal vorbei kommen, Martina 🙂 Die vier Kilometer machen es auch nicht mehr...Bekommen wir sicher irgendwann mal hin; würde mich freuen 😉Grüße, Bauexperte
N
nordanney03.07.15 18:19Bauexperte schrieb:
@nordanney
Du hättest Deinen Vertrag mit dem Architekten vorlegen können ;-)
Die Stadt Neuss bspw. verlangt gerade einen Eigenkapital-Nachweis bereits bei der Bewerbung auf ein Grundstück, für ein kleines Baugebiet in Büttgen. Wer sich verweigert, kommt gar nicht erst in die Lostrommel ;-)
Grüße, Bauexperte
BauexperteDann sind in Neuss ja zu Beginn auch die Fronten geklärt. Das ist dann auch OK.Ich hätte der Stadt übrigens auch keinen Architektenvertrag vorlegen können. Den gab es nicht. Das waren EL;).
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