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ᐅ Gehweg- und Zaunbeschädigungen durch LKW


Erstellt am: 25.03.21 10:05

icandoit25.03.21 15:49
chester1887 schrieb:

Kommt dann unsere Bauherrenhaftpflicht für die Schäden auf?

Vielen Dank im Voraus.

Wir haben keine Glaskugel. Du solltest Deine Versicherung kontaktieren.
andimann25.03.21 20:28
Moin,
denke, das wird über deine Bauherrenversicherung laufen müssen.
  • Du hast zwar hübsche Bilder, aber leider ist da kein LKW drauf zu sehen. Du hast vermutlich auch keine Bilder vom Zustand bevor der LKW kam. Du kannst damit also nicht, dass diese Schaden überhaupt an diesem Tag entstanden sind und noch weniger, dass sie von diesem LKW stammen.
  • Es steht todsicher irgendwo im Kleingedruckten, dass die Zufahrtsstraße für einen 40 tonner ausgelegt sein muss. Und das ist diese Straße ganz sicher nicht....
Viele Grüße,

Andreas
WilderSueden25.03.21 21:32
andimann schrieb:

Es steht todsicher irgendwo im Kleingedruckten, dass die Zufahrtsstraße für einen 40 tonner ausgelegt sein muss. Und das ist diese Straße ganz sicher nicht....
In der Regel steht im Kleingedruckten aber auch dass es irgendwann eine Begehung gibt bei der geprüft wird ob der Bauherr alle seine Voraussetzungen erfüllt hat. Wenn es diese Begehung gab, würde ich als Bauherr die Schuld an die Baufirma weiterleiten
Osnabruecker26.03.21 04:44
WilderSueden schrieb:

In der Regel steht im Kleingedruckten aber auch dass es irgendwann eine Begehung gibt bei der geprüft wird ob der Bauherr alle seine Voraussetzungen erfüllt hat. Wenn es diese Begehung gab, würde ich als Bauherr die Schuld an die Baufirma weiterleiten

Habe ich so noch nie gelesen.
Würde ich als Firma auch nicht in den Vertrag aufnehmen, da binde ich mir ja nur Probleme ans Bein.
Georgie26.03.21 09:09
chester1887 schrieb:

Ja, der Fußweg war schon leicht beschädigt, aber es hat sich schon deutlich verschlechtert jetzt. Und der Zaun ist nicht verbogen, es ist nur die Beschichtung ab und der Nachbar hat Angst vor Rost, was nachvollziehbar ist

Wenn dass der Schaden ist, den der Nachbar beweint, dann wundern mich gerade in Deutschland die vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten die vor Gericht landen überhaupt nicht mehr...
knalltüte26.03.21 10:08
das Ding ist ja das die Strasse bereits vorher ziemliche Schäden hatte. Da wachsen ja bereits Gräser aus den Löchern. Dumm ist hier nur, das idR die Anlieger für eine "Vollsanierung" zahlen müssen (es sei denn es ist eine Privatstraße). Kosten werden halt umgelegt. Das Spiel der Städte/Gemeinden läuft ja immer nach dem gleichen Schema ab: Strassen nicht reparieren (muss die Stadt/Gemeinde selber tragen) sondern so lange verfallen lassen bis eine Totalsanierung, nur die ist umlegbar, nicht mehr zu vermeiden ist.
-> Zaun "privat" regeln über die Versicherung.

Strasse Strasse sein lassen bis saniert wird. Es sei denn du möchtest "schlafende Hunde" wecken und die Gemeinde darauf ansprechen das die Strasse doch in einem erbärmlichen Zustand sei und du gerne bereit bis einige tausende Euro beizusteuern damit die ordentlich saniert werden kann :p
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