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ᐅ Gehört eine Dachterrasse zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?


Erstellt am: 18.11.2020 18:48

fraubauer 18.11.2020 18:48
Guten Tag.
Wenn bei einer ETW die Dachterrasse Mängel aufweist, gehört dies dann zum Sonder oder Gemeinschaftseigentum?
Wenn diese Dachterrasse zugleich die Decke der darunterliegenden Wohnung ist, was ist dann was?
Dachterrasse?
Decke der darunterliegenden Wohnung? Sonder? Gemeinschaftseigentum?
In der Regel ist eine normale Decke ja Sondereigentum. Aber in diesem Kombinationsfall Dachterrasse zugleich Decke darunterliegende Wohnung?
Könnte mich hier jemand aufklären?
Wäre sehr nett.
Vielen lieben Dank

fach1werk 18.11.2020 20:29
Schau in die Teilungserklärung. Zumindest die Beläge und Abdichtungen sehe ich oft in der Verantwortung des Sondereigentümers liegen (Instandhaltungspflicht).
Ansonsten den Verwalter fragen.
Ich kenne keine Frau die so schreibt, hat mit Rentnerin nichts zu tun 🙂
Viele Grüße
Gabriele

fraubauer 19.11.2020 09:16
fach1werk schrieb:

Schau in die Teilungserklärung. Zumindest die Beläge und Abdichtungen sehe ich oft in der Verantwortung des Sondereigentümers liegen (Instandhaltungspflicht).
Ansonsten den Verwalter fragen.
Ich kenne keine Frau die so schreibt, hat mit Rentnerin nichts zu tun 🙂
Viele Grüße
Gabriele

Guten Tag Frau Gabriele.
Wie schreibe ich denn untypisch ?
Egal.
Dankeschön für Ihre Info.
Aber in der TE steht hier leider nichts.
Die HV hat hier auch keine Unterlagen bzw. Ahnung.
Steht der HV es zu, sich vom BT alle Unterlagen zum Bau anzufordern?
Mein Nachbar macht sich jetzt natürlich auch Sorgen um seine Dachterrasse bzgl. Folgeschäden.
Vielen lieben Dank
lg

Nice-Nofret 19.11.2020 10:07
Die Außenhaut des Gebäudes gehört zum Allgemeinen Teil mit Sondernutzung für euch; ausser es wäre explizit anders geregelt.

nordanney 19.11.2020 10:47
Nice-Nofret schrieb:

Die Außenhaut des Gebäudes gehört zum Allgemeinen Teil mit Sondernutzung für euch;
Korrekt. Sondereigentumsfähig (wenn in der Teilungserklärung aufgeführt) kann allerdings der Bodenbelag sein.

fraubauer 19.11.2020 13:40
nordanney schrieb:

Korrekt. Sondereigentumsfähig (wenn in der Teilungserklärung aufgeführt) kann allerdings der Bodenbelag sein.
Vielen lieben Dank. Verstehe ich das so korrekt? Decken und Wandputz/Farbe sind mein Sondereigentum. Die tragende Wand und die Betondecke blank Gemeinschaftseigentum. Die Fliesen der Dachterrasse sind Sonder und alles was darunter ist (der Aufbau der Dachterrasse) GEmeinschaftseigentum. Weil die Dachterrasse zur Außenhaut gehört.
Befasse mich erstmals mit solchen Punkten. Dankeschön
dachterrassegemeinschaftseigentumwohnungsondereigentumteilungserklärungaußenhaut