ᐅ Gehört eine Dachterrasse zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
Erstellt am: 18.11.20 18:48
ypg19.11.20 14:24
Bei Verwandtschaft (Wohnungbesitzer):
Balkone/Loggias gehören zur Gemeinschaft, woran man Sondernutzungsrechte hat, da zur Wohnung zugehörig.
Nicht sichtbare Teile darf man verschönern, zb mit Fliesen, die Abdichtung darunter ist Sache der Gemeinschaft.
Balkone/Loggias gehören zur Gemeinschaft, woran man Sondernutzungsrechte hat, da zur Wohnung zugehörig.
Nicht sichtbare Teile darf man verschönern, zb mit Fliesen, die Abdichtung darunter ist Sache der Gemeinschaft.
fraubauer19.11.20 15:00
ypg schrieb:
Bei Verwandtschaft (Wohnungbesitzer):
Balkone/Loggias gehören zur Gemeinschaft, woran man Sondernutzungsrechte hat, da zur Wohnung zugehörig.
Nicht sichtbare Teile darf man verschönern, zb mit Fliesen, die Abdichtung darunter ist Sache der Gemeinschaft.Guten Tag.
Vielen Dank.
Dann verstehe ich es also richtig.
fach1werk19.11.20 20:31
Nordanney hats richtig eingekreist.
Der Rest ist...Kaffeesatzlesen ohne die Teilungserklärung. Da steht nix, der Verwalter weiss und kann nix, aber das weiss frau ohne Fachkenntnisse sicher, das Forum kanns erraten, nein, das überzeugt mich nicht. Da muss man deutlich gründlicher und wohlwollender drangehen wenns gedeihlich sein soll.
Viele Grüße
Gabriele
Der Rest ist...Kaffeesatzlesen ohne die Teilungserklärung. Da steht nix, der Verwalter weiss und kann nix, aber das weiss frau ohne Fachkenntnisse sicher, das Forum kanns erraten, nein, das überzeugt mich nicht. Da muss man deutlich gründlicher und wohlwollender drangehen wenns gedeihlich sein soll.
Viele Grüße
Gabriele