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ᐅ Gartenzaun auf welcher Seite die Zaunpfosten?


Erstellt am: 12.06.23 12:23

ypg14.06.23 18:36
wenn der Nachbar links eh zusätzlich eine Hecke machen will, wäre die annehmbare Version, dass die Matte und somit schöne Seite zu Euch kommt. Der eine hat Vorteile, dem die anderen nicht weh tun.
FrankChief schrieb:

Vorteil: Wenn die Nachbarn das Haus mal verkaufen sollten, erweckt das den Eindruck dass der Zaun uns gehört, da die Zaunpfosten auf unserer Seite ist.
Dann müssen wir nicht zwanghaft beweisen dass wir den Zaun damals zu 50% mitbezahlt haben,
FrankChief schrieb:

Wenn der neue Eigentümer es drauf an kommen lassen will dann müsste man es beweisen, dass wir uns beim Zaun zu 50% beteiligt haben wenn die Pfosten auf seiner Hälfte sind
Wer etwas wie und warum beweisen muss, dass werdet Ihr sehen, wenn es Streit um den Zaun gibt. Allein schon abgerissene Teilstücke von dem Plaste-Sichtschutz könnten ein Ärgernis bringen, aber auch die Wartung. Außerdem weiß man nicht, wer zuerst ausziehen wird …
Ich würde eh einen kleinen 3-Zeiler im Sinne eines Gemeinschaftsvertrages aufsetzen - genau aufgrund solcher niederer Gedanken, dass es ja seiner/meiner sein könnte.
FrankChief16.06.23 07:32
Wir haben uns jetzt entschieden die Zaunpfosten kommen auf beiden Seiten auf unsere Seite, dann sieht es in Zukunft aufjedenfall so aus als hätten wir den Zaun gebaut und wir sind später (falls es überhaupt eintrifft) nicht in der beweispflicht

Wir wollten den Zaun unbedingt haben da wir einen Hund haben der durch die Hecke auch abhauen könnte
Den Sichtschutz wollten wir auch haben als Wind und Sichtschutz

Wir sind froh dass die Nachbarn sich da beteiligt haben und zugestimmt haben
In der Ruine16.06.23 08:52
FrankChief schrieb:

dann sieht es in Zukunft aufjedenfall so aus als hätten wir den Zaun gebaut und wir sind später (falls es überhaupt eintrifft) nicht in der beweispflicht
Ach wie naiv. Glaubst Du wirklich, dass das in 10 Jahren jemanden interessiert wir rum der gebaut ist.
Wenn einer Streit sucht, bist Du trotzdem in der Beweispflicht. Und steht er teilweise auf fremden Grund ist der Ärger vorprogrammiert.
Stell ihn doch einfach 5m weiter zu Dir. Dann ist es auch sicher Deiner.
Tolentino16.06.23 09:25
Wobei 5 cm sicher auch reichen... ;D
mr.xyz116.06.23 10:17
Ist es nicht so, das bei einer Grenzbebauung automaitsch der Zaun beiden Parteien gehört?
Und wenn keine Grenzbebauung gemacht wird, mind. 50cm Abstand zur Grenze eingehalten werden müssen?
HeimatBauer16.06.23 10:38
mr.xyz1 schrieb:

Ist es nicht so, das bei einer Grenzbebauung automaitsch der Zaun beiden Parteien gehört?
Und wenn keine Grenzbebauung gemacht wird, mind. 50cm Abstand zur Grenze eingehalten werden müssen?

Beides nein, zumindest nicht so pauschal.

Ja eine Einfriedung kann an (!) die Grenze gestellt werden aber hier wird z.B. der klassische Doppelstabmattenzaun durch die Einflechtung dieser Plastikstreifen vom Zaun zur Mauer und ist dann komplett unzulässig.
zaunsichtschutzheckebeweispflichtgrenzbebauung