ᐅ Gartenhaus nähe Grundstücksgrenze - Genehmigung?
Erstellt am: 05.05.24 13:32
krischaaan 05.05.24 13:32
Hallo Gemeinde,
Ich habe eine Frage:
Geplant ist der Bau eines Gartenhauses, 3 x 3,60 m, ca. 2.30 m hoch. Bauvorhaben ist in Bayern.
Das gartenhaus ist ohne Feuerstelle, reines lagerhäuschen. Die betroffende Grenze ist 52 m lang.
Der ideale Standort liegt 2,30 vom Nachbarn entfernt. Auf seiner Seite steht eine Garage, diese ist 3,10 m vom Gartenhaus weg.
Der Bachbar ist alleinstehener Frührentner und ein unmöglicher Querolant - daher eine vorherige Abstimmtung nicht möglich.
Auf unserer Seite steht ein 20 m langer Sichtschutz, 2 m hoch, der aber extra von der Gemeinde genehmigt wurde. Aber kein Gebäude.
Seht ihr rechtliche Einwände gegen den Bau? Bauvorschriften (im Bebauungsplan steht nichts dazu) oder Brandschutz?
Danke im voraus!
Grüße
Christian
Ich habe eine Frage:
Geplant ist der Bau eines Gartenhauses, 3 x 3,60 m, ca. 2.30 m hoch. Bauvorhaben ist in Bayern.
Das gartenhaus ist ohne Feuerstelle, reines lagerhäuschen. Die betroffende Grenze ist 52 m lang.
Der ideale Standort liegt 2,30 vom Nachbarn entfernt. Auf seiner Seite steht eine Garage, diese ist 3,10 m vom Gartenhaus weg.
Der Bachbar ist alleinstehener Frührentner und ein unmöglicher Querolant - daher eine vorherige Abstimmtung nicht möglich.
Auf unserer Seite steht ein 20 m langer Sichtschutz, 2 m hoch, der aber extra von der Gemeinde genehmigt wurde. Aber kein Gebäude.
Seht ihr rechtliche Einwände gegen den Bau? Bauvorschriften (im Bebauungsplan steht nichts dazu) oder Brandschutz?
Danke im voraus!
Grüße
Christian
hanghaus2023 07.05.24 14:16
Ein Katasterauszug hilft hier um zu antworten.
In BY sind Gartenhäuser bis 75m3 umbauter Raum genehmigungsfrei.
Informieren den Nachbar über Dein Vorhaben und informiere Dich ob Du mit dem Gartenhaus Alle geltenden Bauvorschriften einhalten wirst.
Genehmigungsfrei bedeutet nicht das Du die Regeln nicht einhalten brauchst.
In BY sind Gartenhäuser bis 75m3 umbauter Raum genehmigungsfrei.
Informieren den Nachbar über Dein Vorhaben und informiere Dich ob Du mit dem Gartenhaus Alle geltenden Bauvorschriften einhalten wirst.
Genehmigungsfrei bedeutet nicht das Du die Regeln nicht einhalten brauchst.
ypg 07.05.24 14:48
hanghaus2023 schrieb:
Genehmigungsfrei bedeutet nicht das Du die Regeln nicht einhalten brauchst.So ist es.krischaaan schrieb:
daher eine vorherige Abstimmtung nicht möglich.Allerdings braucht man für eine sachliche Darstellung dann auch keine Abstimmung. Mach doch aus Deinen 2,30 Meter 3 Meter, und alles ist Roger.Ähnliche Themen