ᐅ Garten-Landschaftsbauer Angebot ok oder doch eher total überzogen?
Erstellt am: 15.09.18 17:40
Alex85 schrieb:
Ich wollt nur mal einwerfen, dass das schwärzen eines vom Anbieter A erstellten Leistungsverzeichnisses und Weitergabe an Anbieter B ein Urheberrechtsverstoß darstellt.
Da dies hier ja am laufenden Band empfohlen wird.Finde ich als Ansatz eine interessante Überlegung. Es wird aber nicht jedes geistige Werk geschützt sondern es bedarf einer gewissen Schöpfungshöhe. Die wird bei einem schlichten Leistungsverzeichnis, bei dem ein Handwerker ja nur diverse Materialpositiomen auflistet, im Regelfall nicht gegeben sein.R
R.Hotzenplotz17.09.18 10:02Ich habe auch den Hinweis erhalten, dass das Thema der Gewährleistung übel wird, wenn man das Gewerk Gartenbau auseinander reißt. Ist teilweise schwieriger als im Innenausbau.
Auch im Garten habe ich von Fällen gehört, wo Sachverstände, Anwälte, Bauherren und Gartenbauer Probleme miteinander hatten. Von daher mache ich es jetzt so, dass ich schaue, welche seriös erscheinenden Firmen ein Feedback geben und wenn da nicht irgendwo mehr als 20% Differenz auftauchen, dann wird es halt so beauftragt, wie es ist (3% Skonto müssen aber drin sein).
Auch im Garten habe ich von Fällen gehört, wo Sachverstände, Anwälte, Bauherren und Gartenbauer Probleme miteinander hatten. Von daher mache ich es jetzt so, dass ich schaue, welche seriös erscheinenden Firmen ein Feedback geben und wenn da nicht irgendwo mehr als 20% Differenz auftauchen, dann wird es halt so beauftragt, wie es ist (3% Skonto müssen aber drin sein).
Egberto schrieb:
Finde ich als Ansatz eine interessante Überlegung. Es wird aber nicht jedes geistige Werk geschützt sondern es bedarf einer gewissen Schöpfungshöhe. Die wird bei einem schlichten Leistungsverzeichnis, bei dem ein Handwerker ja nur diverse Materialpositiomen auflistet, im Regelfall nicht gegeben sein.Keine Überlegung sondern konkrete Praxis aus dem Umfeld unserer Architekten.
Wenn das Konzept bezahlt wurde, ist dies natürlich was anderes.