ᐅ Garage - Bauantrag - Verwirrung
Erstellt am: 12.06.15 12:44
Kuddel8412.06.15 15:02
Was mir jetzt aber noch in den Sinn kommt, der Bearbeiter schreibt ja:
die Garage ist an der Grundstücksgrenze nicht zulässig.
Er meinte nämlich, dass wenn sie auf dem Grundstück steht, es kein Problem wäre. Da sie aber auf der Grenze steht benötigt sie eine Brandwand ... zumindest auf der einen Seite, welche auf der Grenze steht.
Im § oben ist aber die Rede von einer Abschlusswand und nicht unbedingt von einer Grenzwand o.ä.
die Garage ist an der Grundstücksgrenze nicht zulässig.
Er meinte nämlich, dass wenn sie auf dem Grundstück steht, es kein Problem wäre. Da sie aber auf der Grenze steht benötigt sie eine Brandwand ... zumindest auf der einen Seite, welche auf der Grenze steht.
Im § oben ist aber die Rede von einer Abschlusswand und nicht unbedingt von einer Grenzwand o.ä.
Musketier12.06.15 15:31
Kuddel84 schrieb:
Was mir jetzt aber noch in den Sinn kommt, der Bearbeiter schreibt ja:
die Garage ist an der Grundstücksgrenze nicht zulässig.
Er meinte nämlich, dass wenn sie auf dem Grundstück steht, es kein Problem wäre. Da sie aber auf der Grenze steht benötigt sie eine Brandwand ... zumindest auf der einen Seite, welche auf der Grenze steht.Bei einer Garage mit Abstand >2,50m von der Grenze entfernt greift der §26 BbgBO nicht und du würdest sowieso keine Brandwand benötigen.
Kuddel84 schrieb:
Im § oben ist aber die Rede von einer Abschlusswand und nicht unbedingt von einer Grenzwand o.ä.§10(1) Nr. 2 Garagenverordnung setzt die den § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BbgBO außer Kraft, also alle Regelungen für Grenzwände und äußere Brandwände und schreibt dann nur noch von Abschlußwände. Meines Erachtens ist jede Grenzwand eine Abschlußwand, aber nicht jede Abschlusswand eine Grenzwand.
toxicmolotof12.06.15 17:09
Nochmal: Was spricht gegen eine Betonfertiggarage? Problemstellung gelöst.
Kuddel8412.06.15 17:20
Dagegen spricht:
- das ich die Garage schon bestellt habe
- ich die Garage bei anderen Bauherren besichtigt habe und davon ( Stahlfertiggarage ) überzeugt bin
- eine Betonfertiggarage teurer ist
- ich keine Lust auf ein gemeinsames "Garagenprojekt" mit dem Nachbarn habe, weil ich den noch nicht wirklich kenne
- ich es ( noch ) nicht einsehe, mein halbes Bauvorhaben umzuplanen, nur weil ein Bearbeiter die Gesetze so auslegt wie er will....
- das ich die Garage schon bestellt habe
- ich die Garage bei anderen Bauherren besichtigt habe und davon ( Stahlfertiggarage ) überzeugt bin
- eine Betonfertiggarage teurer ist
- ich keine Lust auf ein gemeinsames "Garagenprojekt" mit dem Nachbarn habe, weil ich den noch nicht wirklich kenne
- ich es ( noch ) nicht einsehe, mein halbes Bauvorhaben umzuplanen, nur weil ein Bearbeiter die Gesetze so auslegt wie er will....
Musketier12.06.15 17:57
toxicmolotow schrieb:
Nochmal: Was spricht gegen eine Betonfertiggarage? Problemstellung gelöst.Warum soll das Problem gelöst sein? Auch eine Betongarage entspricht keiner Brandschutzmauer.
Das Problem des "Bearbeiters" ist nicht die Garagenart, sondern die Garagengröße.
Kuddel8412.06.15 19:20
Laut einer befreundeten Rechtsanwältin a.D. ist hiermit:
Somit würde der § 10 (1) Nr. 2 BbgGStV bei uns nicht greifen und es ist demnach eine Brandwand gefordert !! :-(
Wäre denn bei einer Garage ( gleiche Größe ) aus Stahlbeton die Anforderungen erfüllt ?
Ich verstehe es nicht !
Jeder Mensch hat seine Garage auf der Grundstücksgrenze stehen und ich sehe nirgends irgendwelche extra großen oder dicken Brandwände ....
- bei geschlossenen Kleingaragen einschließlich Abstellräumen mit nicht mehr als 20 m2 Grundfläche mindestens feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Bau- Stoffen bestehende Abschlußwände ohne Öffnungen.
Somit würde der § 10 (1) Nr. 2 BbgGStV bei uns nicht greifen und es ist demnach eine Brandwand gefordert !! :-(
Wäre denn bei einer Garage ( gleiche Größe ) aus Stahlbeton die Anforderungen erfüllt ?
Ich verstehe es nicht !
Jeder Mensch hat seine Garage auf der Grundstücksgrenze stehen und ich sehe nirgends irgendwelche extra großen oder dicken Brandwände ....
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