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ᐅ Funktion einer Drainage / Wem gehört das Wasser?


Erstellt am: 20.05.19 20:26

Escroda22.05.19 07:45
Sehe ich genauso. Die oberen Grundstücke haben damit nichts zu tun, da sie unverändert sind. Das Wasser ist schon immer ober- wie unterirdisch dort entlang gelaufen. Die bauliche Anlage deines Nachbarn verursacht die Probleme, daher muss er dafür sorgen, dass die Probleme behoben werden.
Domski22.05.19 20:12
Hallo danke für die Hilfe. Kannst du mir senden, was du gefunden hast? Gern auch per PN!

Von der Sache bin gefällt mir die Einschätzung von und besser, wenn sich das nun auch mit Urteilen o.ä. belegen lässt, super

Ich hätte da gern was in der Tasche, falls es sich nicht im Einvernehmen lösen lässt.
Escroda22.05.19 20:43
Domski schrieb:

wenn sich das nun auch mit Urteilen o.ä. belegen lässt
Mit Urteilen kann ich nicht dienen. Aber das hessische Nachbarrechtsgesetz ist IMHO sehr eindeutig
§ 21 NachbG – Abfluss und Zufluss
(1) Wild abfließendes Wasser ist oberirdisch außerhalb eines Bettes abfließendes Quell- oder Niederschlagswasser.
(2) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks dürfen nicht
1. den Abfluss wild abfließenden Wassers auf Nachbargrundstücke verstärken,
2. den Zufluss wild abfließenden Wassers von Nachbargrundstücken auf ihr Grundstück hindern,
wenn dadurch die Nachbargrundstücke erheblich beeinträchtigt werden.


Da können sich Gerichtsurteile nur noch mit der Frage befassen, was "erheblich" ist.

Zur Unterstützung noch HBO
§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
1 Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. 2 Baugrundstücke müssen für Anlagen geeignet sein.
Zaba1222.05.19 20:44
Domski schrieb:

Hallo danke für die Hilfe. Kannst du mir senden, was du gefunden hast? Gern auch per PN!

Von der Sache bin gefällt mir die Einschätzung von und besser, wenn sich das nun auch mit Urteilen o.ä. belegen lässt, super

Ich hätte da gern was in der Tasche, falls es sich nicht im Einvernehmen lösen lässt.
Kopiere Dir den ...Text... und haue es in Google rein.
Domski22.05.19 22:18
Danke, das ist alles hervorragend
Domski23.05.19 20:34
Ich wollte noch die Regenmenge nachliefern. Im Nachbarort waren es in ca. 12h 54l Niederschlag. Das meine Drainage das abkann finde ich schon mal gut.

Gespräch mit dem Nachbar und seinem Planer haben wir Mal in den nächsten 2-3Wochen vor. Ich bin gespannt. Jetzt säen wir erst mal Rasen.
abflusszuflussnachbargrundstücke