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ᐅ Fundamenterder vergessen - Tipps?


Erstellt am: 05.03.2016 18:48

Kerstin2 05.03.2016 18:48
Hallo zusammen, vor lauter Übermut haben wir die Fundamenterder vergessen. Die ganze Zeit havenwir von den Fundamenterder gesprochen, nun sind die Fundamente fertig und die Erding ist nicht drin !
Unter die Garage kommt eine Bodenplatte und unter die Bodenplatte vom Haus kommt kommt die XPS Dämmung 10 cm.
Was wäre euer Vorgehen ?

Legurit 05.03.2016 18:52
Im Zweifel jemanden beauftragen, der weiß was er tut...

Dipol 10.03.2016 23:36
Kerstin2 schrieb:
Was wäre euer Vorgehen ?
Zu der Frage gibt es reichlichst kostenlos downloadbare Sekundärliteratur wie insbesondere den DEHN Blitzplaner, das VdB Blitzschutzmontagehandbuch, Kleiske Info und auch Folien von mir, dass sich jeder auch ohne VDE-Auswahlabo oder DIN 18014 und zur Frage Wer Fundamenterder Verlegen darf kundig machen kann.

Wenn die Frostschürze keine Vollperimeterdämmung hat, hätte ein Fundamenterder ausgereicht. Nachdem es dafür zu spät ist, kann man nur noch in die isolierte Bodenplatte einen PA-Leiter und im gewachsenen Boden einen normkonformen NIRO-Ringerder (V4A) einbauen. Ein Vertikalerder ist billiger aber kein gleichwertiger Ersatz für den Ringerder.

Details wie Maschenweiten und die sonstigen Ausführungen sind in den genannten Publikationen erschöpfend abgehandelt.

Landschafter1 18.06.2016 14:46
Hallo zusammen,

Wir haben dieses Jahr im März mit unserem Hausbau begonnen. Bis auf die Erdarbeiten wurde alles an einen Generalunternehmer vergeben. Er hat bei uns ebenfalls den Fundamenterder/Funktionspotentialausgleich vergessen bzw. sein Sub vergaß ihn ... Es gibt von beiden Seiten Gutachten über das produzierte Problem.

Der Gutachter des Generalunternehmers versicherte mir, es sei alles in Ordnung ... Da ich skeptisch war, schickte ich es zu einem anderen Gutachter, der oben schon genannte wurde. Das erste was ihm auffiel war, der Gutachter des GU hatte die DIN von 2007 genommen auch mit allen Toleranzen und Messwerten - auch das Instrument zum Messen war nicht zugelassen vom VDE ...
Der Gutachter des GU hatte versucht, den fehlenden Fundamenterder und Funktionspotentialausgleich zu ersetzen, in dem er einen Ringerder um das Haus Verlegen lässt und an 4 Stellen eine Verbindung zur Bewehrung der Bodenplatte erstellt. Der Ringerder selbst liegt maximal 60cm im Erdreich, zum Teil keine 20cm und dann sogar im Schotter/Splitt. Auch umfasst er nicht das gesamte Bauwerk, sondern wurde an einer Stelle unter der Bodenplatte durchgeschoben (breite an dem Bereich 2.2m) Auch der Maschenabstand von 20*20m wurde nicht eingehalten.

Wir haben das alles dem GU noch mal vorgelegt und dessen Gutachter, beide behaupten aber immer noch "es wäre alles mangelfrei und nicht bedrohlich für Leib und Leben".

Mein Gutachter meinte, den FPA nachrüsten so wie Ihn die DIN vorsieht ist sogut wie unmöglich bzw. ein riesiger Aufwand. Den Ringerder sieht er auch kritisch, da die Masche unter der Bodenplatte ebenfalls nur schwierig zu installieren wäre.

Dipol 19.06.2016 11:42
Nur ein krasses Beispiel mehr für die übliche Normresistenz bezüglich DIN18014.
Landschafter1 schrieb:
Das erste was ihm auffiel war, der Gutachter des GU hatte die DIN von 2007 genommen auch mit allen Toleranzen und Messwerten - auch das Instrument zum Messen war nicht zugelassen vom VDE ...
Für die Ausführung ist die zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültige Nom maßgeblich.

Dass die Erdungsanlage nur noch gemäß NAV von konzessionierten Elektro- oder Blitzschutzfachkräften installiert werden darf und vor dem Betonieren dokumentiert werden muss, ist entgegen den Änderungsmitteilungen der DIN 18014:2014-03 keine Neuheit.

Gravierender ist die Änderung der Durchgangswiderstände von 1 auf 0,2 Ohm und der Mindest-Einbautiefe, siehe unten.
Landschafter1 schrieb:
Der Gutachter des GU hatte versucht, den fehlenden Fundamenterder und Funktionspotentialausgleich zu ersetzen, in dem er einen Ringerder um das Haus verlegen lässt und an 4 Stellen eine Verbindung zur Bewehrung der Bodenplatte erstellt.
Das ist eine Notlösung aber kein vollwertiger Ersatz für einen in der Bodenplatte nach Absatz 5.7.2 Kombinierte Potenzialausgleichsanlage (CBN) der DIN 18014 verlegten PA-Leiter, der alle 2 m mit der Bewehrung verbunden sein muss. Selbst wenn diese Notlösung ausgeführt wurde, besteht m. E. noch ein Minderungsanspruch.
Landschafter1 schrieb:
Der Ringerder selbst liegt maximal 60cm im Erdreich, zum Teil keine 20cm und dann sogar im Schotter/Splitt. Auch umfasst er nicht das gesamte Bauwerk, sondern wurde an einer Stelle unter der Bodenplatte durchgeschoben (breite an dem Bereich 2.2m) Auch der Maschenabstand von 20*20m wurde nicht eingehalten.
So verlegt entsprechen auch Ringerder mit regelkonformer Maschenweite nicht den Anerkannten Regeln der Technik .

Die frostfeie Mindesteinbautiefe von ≥ 0,5 m nach alter DIN 18014:2007-09 wurde in der DIN 18014:2014-03 mit ≥ 0,8 m an die Baunorm DIN 1054 angepasst und kann regional auch tiefere Einbaulagen erfordern.
Landschafter1 schrieb:
Wir haben das alles dem GU noch mal vorgelegt und dessen Gutachter, beide behaupten aber immer noch "es wäre alles mangelfrei und nicht bedrohlich für Leib und Leben".
Bei derart kapitalen Fehlern kann man es ja mal mit der Flucht nach vorn versuchen. Mangelfrei ist ein Werk, wenn es im Wesentlichen den Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) entspricht, das ist hier offenkundig gleich mehrfach nicht der Fall.

Ob eine Gefahr für Leib oder Leben abhängt ist primär von Erdausbreitungswiderstand abhängig. Wie hoch und zu welcher Jahreszeit wurden denn der aufgemessen? Durchgehend erdfühlig verlegte Ringerder haben jedenfalls bessere Werte und nach meinem Rechtsverständnis muss man auch ausreichende aber unnötig schlechtere Werte nicht hinnehmen.
Landschafter1 schrieb:
Mein Gutachter meinte, den FPA nachrüsten so wie Ihn die DIN vorsieht ist sogut wie unmöglich bzw. ein riesiger Aufwand. Den Ringerder sieht er auch kritisch, da die Masche unter der Bodenplatte ebenfalls nur schwierig zu installieren wäre.
Der erste Fehler ist nur durch Abbruch zu heilen gewesen, der wäre m. E. vom Aufwand her noch verhältnismäßig gewesen, so lange das Kellergeschoss nicht steht. Ein nicht erdfühlig um das ganze Haus geschlossener Ringerder, kann auch nachträglich nomkonform nachgebessert werden. Zu große Maschenweiten von 20 m x 20 m ohne bzw. 10 m x 10 m mit Blitzschutzanlage kann man mit zusätzlichen Vertikalerdern abfedern.

T21150 19.06.2016 12:07
Vor der Fachkompetenz von Roland kann man nur noch den Hut ziehen.

Ich hätte mir beim Bauen gewünscht: Nur solche kompetenten Leute am Bau.

Statt dessen musste ich mich immer selbst einlesen, dann gezielt darauf hauen.

Respekt, lieber Roland, vor Deinem Wissen und für Deine Einstellung zum Thema/Beruf.

HG
Thorsten
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