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ᐅ Frage zum eff. Jahreszins


Erstellt am: 05.06.2016 20:50

Becker84 06.06.2016 12:36
Geplante Vorgehensweise:
1. Zeichnung fertig stellen lassen
2. Von den Gewerken Angebote erstellen lassen
3. Mit den voraus. Gesamtkosten das Darlehen kalkulieren
4. Bei verschiedenen Banken Angebote einholen
Hierbei Nominalzins vergleichen, effektiven JZ, und die im eff. JZ enthaltenen Kosten festhalten lassen.

(Für mich [ganz allein meine Meinung] sollten im eff. JZ nur die Kosten für den Bausparvertrag sowie alle Bankgebühren enthalten sein, also Kontoeröffnung, Kontoführung, Abschlussgebühr. Was soll der Mist mit Gerichtskosten und Risikolebensversicherung).

MarcWen 06.06.2016 12:48
Becker84 schrieb:
Was soll der Mist mit Gerichtskosten und Risikolebensversicherung).

Wenn das für dich Mist ist, ist das deine Sache. Laut Gesetz müssen diese Kosten ausgewiesen werden. Einen einzutragende Grundschuld für dein Darlehen hängt nun mal mit der Finanzierung zusammen.

boysetsfire 06.06.2016 12:55
Becker84 schrieb:
Wieso um alles in der Welt kommt dann in den effektiv Zins eine Gebühr die nicht mal zum Objektwert gehört.

Die Gebühren für die Grundschuldeintragung muss die Bank in die Effektivzinsberechnung einfließen lassen, da ihr diese quasi zum Selbstzweck dient. Ohne die Bank müsstest du ja keine Grundschuld eintragen lassen.
Wenn Bank A jetzt zum Beispiel, warum auch immer, weniger Sicherheit aka Grundschuld von dir will als Bank B, ist bei Bank A der Effektivzins bei gleichen Darlehensbedingungen niedriger.
Manche Banken lassen sogar die Wohngebäudeversicherung in den eff. Zins einfließen.

Wie schon erwähnt ist dass alles der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie geschuldet. Leider setzen aber noch nicht alle Banken diese durch. Hätten deine Banken das getan, hättest du mit dem Angebot schon eine Aufstellung der relevanten Kosten gehabt.

86bibo 06.06.2016 13:12
Das Problem ist einfach, dass durch die neue Gesetzgebung das ganze noch intransparenter geworden ist, da die Banken mit unterschiedlichen Kosten rechnen.

Als ich angefangen hab, hab ich versucht die Gesamtkosten gegenüberzustellen. Da ist dann auch der eff. Zinssatz relativ egal, wenn ich weiß, ich muss bei Angebot 1 XXX€ Zurückzahlen und bei Angebot 2 YYY€. Man muss nur gleiche monatliche Raten ansetzen, da man ansonsten mit dem mit der höheren Rate günstiger fährt. Die meisten machen das nur nicht so, da sie dann sehen, dass sie für ihre 300.000€ Darlehen 480.000€ zurückzahlen müssen.

77.willo 06.06.2016 13:58
Nein. Das ist transparenter geworden. Es sind alle kosten im effektiv Zins die du zwingend an die Bank zahlen musst. Sonst könnten die Banken mit niedrigen Zinsen werben, dich aber zum Abschluss von teuren Versicherungen bei ihrem Institut zwingen, etc.

Becker84 06.06.2016 14:28
Das ist doch mal eine Aussage.
Aber irgendwie blöd für Bank A wenn Bank B die ganzen Versicherungen nicht als zwingend bei Ihnen abzuschließen voraussetzt.
Oder ist das auch gesetzlich geregelt welche Versicherungen zwingend in den eff. JZ einzurechnen sind, auch wenn man die Versicherung nicht zwingend bei der Bank abschließen muss ?
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