ᐅ Forwarddarlehen - Zinsen schon sichern?
Erstellt am: 13.10.16 08:11
HilfeHilfe 27.03.17 07:14
Ja mach das lieber, bei manchen Instituten haben die Prozesse noch nicht schritt gehalten. Da weiß A nicht was B macht.
anrufen kostet ja nichts und ich würde die Kündigungsbestätigung noch mal rauskramen.
anrufen kostet ja nichts und ich würde die Kündigungsbestätigung noch mal rauskramen.
toxicmolotof 27.03.17 09:45
Die alte Bank muss dir ein Angebot machen, egal ob abgelöst wird oder nicht.
Denn wenn die Ablösung (aus welchen Gründen auch immer) scheitert, hätte die alte Bank ihre Pflicht (Angebot der Weiterführung) nicht erfüllt und wäre (bei steigenden Zinsen) ggf.. Schadenersatzpflichtig.
Und die Formulierung der stillschweigenden Annahme war früher teilweise üblich, gilt auch nur bei alten Verträgen. Heute ist das gesetzlich nicht mehr erlaubt (früher schon).
Denn wenn die Ablösung (aus welchen Gründen auch immer) scheitert, hätte die alte Bank ihre Pflicht (Angebot der Weiterführung) nicht erfüllt und wäre (bei steigenden Zinsen) ggf.. Schadenersatzpflichtig.
Und die Formulierung der stillschweigenden Annahme war früher teilweise üblich, gilt auch nur bei alten Verträgen. Heute ist das gesetzlich nicht mehr erlaubt (früher schon).
Peanuts74 27.03.17 10:08
Mal eine ganz andere Frage, Wenn ich z.B. zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung noch 170.000.- offen (zu finanzieren) habe, würden die Banken z.B. auch jetzt schon ein Forwarddarlehen über 200.000 abschließen, der Verwendungszweck mal außen vor gelassen, also ob jetzt noch ein Pool gebaut werden soll oder eine Weltreise, das soll quasi offen sein, da ich mich nicht 5 Jahre vorher festlegen möchte, für was genau ich das Geld nutze.
Von der Beleihung her sollte ein Haus, das jetzt, auf dem Markt, ca. 350 k€ wert ist auch in 5 Jahren noch mit 200 k€ belastet werden können...
Von der Beleihung her sollte ein Haus, das jetzt, auf dem Markt, ca. 350 k€ wert ist auch in 5 Jahren noch mit 200 k€ belastet werden können...
HilfeHilfe 27.03.17 11:07
wenn es in die Rahmenbedingung passt.
du müsstest es so beantragen und prüfen lassen
du müsstest es so beantragen und prüfen lassen
Caspar2020 27.03.17 11:35
Peanuts74 schrieb:
Von der Beleihung her sollte ein Haus, das jetzt, auf dem Markt, ca. 350 k€ wert ist auch in 5 Jahren noch mit 200 k€ belastet werden können...Da könntest je nach Bankinternen vorgaben aber schon aus der 60% Kondition rutschen. Aber ja schon den richtigen Tipp gegeben
Peanuts74 27.03.17 12:36
Dass die Beleihung evtl. über 60% liegt ist ja ok und nicht schlimm. Mit einem Mischzins von aktuell 3,x % kämen wir wohl immer noch deutlich günstiger...