ᐅ Folgewasserschaden - Erfahrungen mit Versicherung?
Erstellt am: 12.11.17 23:35
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Musketier15.11.17 16:30nightdancer schrieb:
4. die Gebäudeversicherung ist nicht zuständigBegründung?
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.
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nightdancer15.11.17 16:38Musketier schrieb:
Begründung?
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.Beim Geschirrspüler wars ein Leitungsschaden, oder?! Hier derzeit ja nicht. Die Hausrat deckt doch nur den Teppich ab und Schränke und sowas, aber nicht Bodenbeläge etc
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Musketier15.11.17 16:50nightdancer schrieb:
Beim Geschirrspüler wars ein Leitungsschaden, oder?! Hier derzeit ja nicht. Die Hausrat deckt doch nur den Teppich ab und Schränke und sowas, aber nicht Bodenbeläge etcMit der Hausrat hast du recht, warum aber die Gebäudeversicherung nicht zahlen soll, dafür fehlt mir noch die Begründung.
AG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2001 · Az. 42 C 9839/01
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HilfeHilfe16.11.17 07:22deswegen immer ratsam Gebäude und Hausrat von einer Adresse zu haben.
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