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ᐅ Folgewasserschaden - Erfahrungen mit Versicherung?


Erstellt am: 12.11.17 23:35

Musketier15.11.17 16:30
nightdancer schrieb:

4. die Gebäudeversicherung ist nicht zuständig

Begründung?
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.
nightdancer15.11.17 16:38
Musketier schrieb:
Begründung?
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.


Beim Geschirrspüler wars ein Leitungsschaden, oder?! Hier derzeit ja nicht. Die Hausrat deckt doch nur den Teppich ab und Schränke und sowas, aber nicht Bodenbeläge etc
Musketier15.11.17 16:50
nightdancer schrieb:
Beim Geschirrspüler wars ein Leitungsschaden, oder?! Hier derzeit ja nicht. Die Hausrat deckt doch nur den Teppich ab und Schränke und sowas, aber nicht Bodenbeläge etc

Mit der Hausrat hast du recht, warum aber die Gebäudeversicherung nicht zahlen soll, dafür fehlt mir noch die Begründung.

AG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2001 · Az. 42 C 9839/01
77.willo15.11.17 16:59
Bei mir hat die Gebäudeversicherung einen ähnlichen Schaden vollständig und ohne Abzug reguliert.
Alex8515.11.17 21:29
Das ist ein Gebäudeversicherungsschaden, weil Wasseraustritt aus Sanitär (also von innen, nicht von außen) und beschädigt sind fest verbundene Bestandteile des Gebäudes (Wand/Bodenbeläge) und kein bewegliches Mobiliar (-> Hausrat).
HilfeHilfe16.11.17 07:22
deswegen immer ratsam Gebäude und Hausrat von einer Adresse zu haben.
hausratgebäudeversicherungbodenbeläge