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ᐅ Folgewasserschaden - Erfahrungen mit Versicherung?

Erstellt am: 12.11.17 23:35
M
Mizit
Hallo, ich weiß nicht, ob mein Anliegen in diesem Unterforum richtig ist, sorry, falls nicht:


Wir haben leider noch keine vier Wochen im Haus gewohnt, als wir den ersten größeren Schaden hatten. Ganz knapp erklärt, sackt die Duschtasse bei Belastung an einer Stelle etwas ab. Wir haben selbst bei den wenigen Duschen einige Male so ein "kurzes Nachgeben" bemerkt, uns aber nichts dabei gedacht. Einen entsprechenden Hinweis darauf gab es durch den Vorbesitzer auch nicht. Durch dieses Absacken entsteht an der Wand an der Silifonfuge ein Riss. Je nachdem, wie man den Duschstrahl platziert , läuft dann natürlich ordentlich Wasser rein und genau diese Stelle unter der Dusche war an der Wand offenbar auch nicht wirklich mit Silikon abgedichtet. Dadurch ist Wasser in die Decke gelaufen und kam im Erdgeschoss aus dem Flur wieder raus.

Schaden: aus einem schon vorhandenen Bohrloch, also einem oberflächlichen Loch in der Tapete, kam richtig Wasser getropft, auch darüber ist auf einem Bereich von etwa 40 x 50 cm , dann in Rinnsalen abwärts laufend, Wasser ausgetreten. Dieses Wasser ist nun wieder in der Tapete eingetrocknet. Dennoch sind dunkle Flecken zu sehen, an dem Loch hat sich das alles weiter geöffnet. Schön ist natürlich anders, auch wenn das keine extrem große Fläche ist.

Zudem stand ja eine Weile, bis wir das dann bei Rückkehr bemerkt hatten, eine schon ordentliche Pfütze auf Eichenparkett, ist auch unter die Fußleisten an der Stelle gelaufen. Ein noch ganz neuer Teppich , dick und flauschig, war ebenfalls an einer zwar nur kleinen Stelle (60 x 5 cm etwa) gut unter Wasser. Der ist natürlich weiter nutzbar, aber man sieht, dass der dort klatschnass war.

Der Teppich ist ärgerlich, aber die Schäden an der Wand und am Parkett sind natürlich viel schlimmer. Da die Silikonfuge als Schadensursache bei der Gebäudeversicherung nicht mitversichert ist, werden wir vermutlich sowieso auf einem großen Teil der Kosten sitzenbleiben - nach 15 x Duschen im Haus natürlich eine große Freude. Wir möchten weder das Parkett noch die Tapetenschäden so belassen. Natürlich, das ist auch nicht unsere Absicht, wollen wir von der Versicherung keinen komplett neuen Parkettboden und auch keine Komplettrenovierung des Flures bezahlt haben. Aber: Wir können ja schlecht, mal unabhängig von der Frage, wer die Arbeiten durchführt, nur 1 1/2 Tapetenbahnen neu tapezieren und neu streichen? Der andere Anstrich ist einige Jahre alt, fraglich auch, ob wir genau diese Tapeten nochmal irgendwoher bekommen?? Wie soll das rein logistisch möglich sein? Ob wir genau dieses Parkett nochmal irgendwo herbekommen, keine Ahnung, aber das wird vermutlich noch eher zu klären sein als die Tapete und den Farbton. Aber auch hier gilt: Natürlich kann ich theoretisch 1 lange Fußleiste erneuern und das Parkett nur auf 3 qm erneuern, aber der Unterschied wird ja verheerend sein?
Musketier15.11.17 16:30
nightdancer schrieb:

4. die Gebäudeversicherung ist nicht zuständig

Begründung?
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.
N
nightdancer
15.11.17 16:38
Musketier schrieb:
Begründung?
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.


Beim Geschirrspüler wars ein Leitungsschaden, oder?! Hier derzeit ja nicht. Die Hausrat deckt doch nur den Teppich ab und Schränke und sowas, aber nicht Bodenbeläge etc
Musketier15.11.17 16:50
nightdancer schrieb:
Beim Geschirrspüler wars ein Leitungsschaden, oder?! Hier derzeit ja nicht. Die Hausrat deckt doch nur den Teppich ab und Schränke und sowas, aber nicht Bodenbeläge etc

Mit der Hausrat hast du recht, warum aber die Gebäudeversicherung nicht zahlen soll, dafür fehlt mir noch die Begründung.

AG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2001 · Az. 42 C 9839/01
77.willo15.11.17 16:59
Bei mir hat die Gebäudeversicherung einen ähnlichen Schaden vollständig und ohne Abzug reguliert.
A
Alex85
15.11.17 21:29
Das ist ein Gebäudeversicherungsschaden, weil Wasseraustritt aus Sanitär (also von innen, nicht von außen) und beschädigt sind fest verbundene Bestandteile des Gebäudes (Wand/Bodenbeläge) und kein bewegliches Mobiliar (-> Hausrat).
H
HilfeHilfe
16.11.17 07:22
deswegen immer ratsam Gebäude und Hausrat von einer Adresse zu haben.
hausratgebäudeversicherungbodenbeläge