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ᐅ Folgen bei Überschreitung der Grenzbebauung


Erstellt am: 20.01.23 20:05

jochen35 20.01.23 20:05
Hallo,
wir haben auf unserem Grundstück (Brandenburg) einen Carport, der an zwei Grundstücksgrenzen zusammen etwa 13,5 m Grenzbebauung in Anspruch nimmt. Wir wollen nun noch ein Gartenhaus mit 3x3 m an der Grundstücksgrenze aufstellen, was gem. der max. möglichen Grenzbebauung von 15 m ja nicht mehr zulässig ist. Gem. BbgBO ist der Carport und ein Gartenhaus in dieser Größe und ohne Aufenthaltsraum grundsätzlich genehmigungsfrei.

Da wir nicht auf das Gartenhaus verzichten wollen, stellt sich für uns nun die Frage, was uns droht, wenn wir das Gartenhaus dennoch aufstellen und damit die Grenzbebauung um 1,5 m überschreiten. Im Falle eine Rückbauverpflichtung könnten wir ja den Carport um 1,5 m in der Länge kürzen und würden so die 15m wieder einhalten. Aber wie sieht es mit eventuellen Bußgeldern aus?

Gruß
Jochen

Dogma 21.01.23 01:08
Waren die 15m nicht für die gesamten Grundstücksgrenzen in Summe und max. 9m am Stück.

P.S. ja so war es
"Die entlang der Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten"
Demnach kann es sogar passieren das ihr den Carport wieder abreisten müsst wenn sich jemand beschwert oder das Bauamt es mitbekommt. Die Gemeinden sind da meist ein bisschen entspannter.
Zum Bußgeld kann ich leider nichts sagen.

kati1337 21.01.23 07:19
Aber im Eingangspost steht doch nirgends, dass der Carport an einer Grenzseite länger als 9 Meter wäre?

Dogma 21.01.23 21:21
kati1337 schrieb:

Aber im Eingangspost steht doch nirgends, dass der Carport an einer Grenzseite länger als 9 Meter wäre?
Naja die Uhrzeit habe ich das so interpretiert :p
Aber du hast recht, so 100%ig steht es nicht da 🙄

Sunshine387 21.01.23 21:59
Ich sage dazu nur eins. Schätze deine Nachbarn richtig ein. Und entscheide dann. Ob du es kurz persönlich klärst oder wie du vorgehst. Unser direkter Nachbar hat die 9m Länge an einer Seite auch etwas großzügiger ausgelegt. Da kam zu dem Carport noch das Gartenhaus hinten dran. Mich stört es nicht. Und er hat mit mir vorher darüber auch nicht gesprochen. Und unsere 3m hohe Hecke steht auch direkt an der Grenze obwohl das nicht so sein sollte. Aber es stört ihn auch nicht. Wir verstehen uns sehr gut und fangen wegen sowas erst keinen Streit an. Mann mus eben auch ein bisschen relaxt sein.

hanghaus2023 22.01.23 13:38
Du hast schon von Dimeto die richtige Antwort erhalten. Den Plan kannst hier ja auch mal einstellen.
Hier mal der Plan den ich gefunden habe.



Grundriss eines Gartens mit Carport links, Wohnhaus 10x8 in Rot, Gartenhaus 3x3 rechts
carportgrundstücksgrenzengartenhausgrenzbebauung