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ᐅ Fliesen gebrochen Gewährleistung? Neubauwohnung vom Bauträger


Erstellt am: 05.12.23 22:49

A
Allthewayup
22.12.23 20:48
Beim Fließen wird häufig der Fehler gemacht, dass die Bodenfließen welche meist auf schwimmendem Estrich verlegt sind die Wandfließen oder Wand berühren. Damit ist die schwimmende Eigenschaft ausgehebelt, Spannungen können sich aufbauen, Abplatzer beim Setzen des Estrichs und Körperschallübertragung können die Folgen sein. Wenn man vor dem setzen der Sockelfließen nicht auf der Baustelle war (sein konnte), um das zu kontrollieren, ist einem leider etwas entgangen. Ich hab es diese Woche entnervt bei unserem Neubau feststellen müssen und sofort schriftlich moniert. Passiert ist zwar bisher nichts und es wurden die Sockel trotzdem gesetzt aber am Ende will ja irgendjemand Geld sehen. Und rate mal wer dann am längeren Hebel sitzt…
K
kati1337
23.12.23 09:14
lastdrop schrieb:

Sehe ich genauso, das sind doch beides Mal Außeneinwirkungen gewesen. Das wird nicht einfach werden ...

Einmal mit dem Holz-Wisch-Mopp gegen die hohle Fliese geknallt und hops, gebrochen.
Äußere Einwirkung sehe ich hier auch als am naheligendsten. Den Wischmop halte ich aber angesicht der Bilder für eher unwahrscheinlich. Sieht nicht aus, als sei der in der Dusche schon mal benutzt wurden. :p

Nur am Rande:
Bei dem Paragraphen im Vertrag steht aber "innerhalb der zulässigen Toleranzen". Die können sich also nicht mit allem rausreden. Ob Risse in Fliesen - sollte es kein Mieterschaden sein - da noch drunter fallen weiß ich aber nicht zu beurteilen.