ᐅ Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?!
Erstellt am: 20.09.18 14:16
P
PotsDame
Hallo liebe Community,
Ich lese schon seit geraumer Zeit mit bei euch - mein Mann und ich wollen gerne auch Richtung Eigenheim und Hausbau gehen. Wir haben uns zwar schon einen ganzen Haufen Gedanken gemacht, stehen aber noch ganz am Anfang.
Momentan steht ein Grundstück zum Verkauf, das der Makler Bauerwartungsland nennt. Uns ist klar, dass man mit diesem Begriff noch nix in der Hand hat. Momentan ist das Grundstück sehr verwildert und ist vermutlich als Wald deklariert (zumindest steht unter tatsächlicher Nutzung "Laub und Nadelholz").
Allerdings kann man auf dem angehängten Bild ganz klar erkennen, dass vom bezeichneten Flurstück ein Teil im flächennutzungsplan als Baufläche gedacht ist (rot eingefärbter Bereich?! - die schwarze farbe dient nur der Anonymisierung der Straßennamen etc..).
Nun ist unsere Frage, wie verbindlich ist das für das Bauamt?
Wenn man nicht vorne an der Straße bauen darf, könnte man dann ggf auf das hintere baufenster (ist das hier der richtiger Begriff?) Verweisen?
Das Bauamt ist leider momentan telefonisch schwer zu erreichen, auf E-Mails wird nicht reagiert - nun tragen wir den Gedanken einer formellen Bauvoranfrage (um sicher zu sein, bevor wir das Grundstück evtl kaufen) - geht das auch nur ganz minimalistisch, ohne konkrete Bauplan oder Zeichnung oder so, einfach nur ein ja/nein zur Bebaubarkeit des Grundstücks an sich?
Diese ganze Materie ist für einen Laien ja echt ein Dschungel...!
Ich habe so viel hilfreiche threads hier mit gelesen, ich bin sicher, ihr könnt uns helfen, Erfahrungen Teilen oder ggf weitere Anlaufstellen..?
Danke und viele Grüße!
Anna
Ich lese schon seit geraumer Zeit mit bei euch - mein Mann und ich wollen gerne auch Richtung Eigenheim und Hausbau gehen. Wir haben uns zwar schon einen ganzen Haufen Gedanken gemacht, stehen aber noch ganz am Anfang.
Momentan steht ein Grundstück zum Verkauf, das der Makler Bauerwartungsland nennt. Uns ist klar, dass man mit diesem Begriff noch nix in der Hand hat. Momentan ist das Grundstück sehr verwildert und ist vermutlich als Wald deklariert (zumindest steht unter tatsächlicher Nutzung "Laub und Nadelholz").
Allerdings kann man auf dem angehängten Bild ganz klar erkennen, dass vom bezeichneten Flurstück ein Teil im flächennutzungsplan als Baufläche gedacht ist (rot eingefärbter Bereich?! - die schwarze farbe dient nur der Anonymisierung der Straßennamen etc..).
Nun ist unsere Frage, wie verbindlich ist das für das Bauamt?
Wenn man nicht vorne an der Straße bauen darf, könnte man dann ggf auf das hintere baufenster (ist das hier der richtiger Begriff?) Verweisen?
Das Bauamt ist leider momentan telefonisch schwer zu erreichen, auf E-Mails wird nicht reagiert - nun tragen wir den Gedanken einer formellen Bauvoranfrage (um sicher zu sein, bevor wir das Grundstück evtl kaufen) - geht das auch nur ganz minimalistisch, ohne konkrete Bauplan oder Zeichnung oder so, einfach nur ein ja/nein zur Bebaubarkeit des Grundstücks an sich?
Diese ganze Materie ist für einen Laien ja echt ein Dschungel...!
Ich habe so viel hilfreiche threads hier mit gelesen, ich bin sicher, ihr könnt uns helfen, Erfahrungen Teilen oder ggf weitere Anlaufstellen..?
Danke und viele Grüße!
Anna
PotsDame schrieb:
Die Straße am Grundstück entlang ist Eigentum der Stadt - damit erübrigt sich die Erschließungsbaulast vom Nachbarn, oder?Nein. Es geht um die öffentliche Widmung nach BbgStrG (Brandenburgisches Straßengesetz). Wenn es sich z.B. um einen Wirtschaftweg handelt, ist dieser im Allgemeinen nicht öffentlich gewidmet und somit nicht zur Erschließung des Grundstücks geeignet. Städte und Gemeinden tun sich erfahrungsgemäß schwer mit individuellen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (hier dann notwendige Erschließungsbaulast zu deinen Gunsten).PotsDame schrieb:
Hast du eine Ahnung, wer bauvorlageberechtigt ist?§65 BbgBO (zu viel zum zitieren); sehr verkürzt: Architekten und BauingenieurePotsDame schrieb:
Dabei geht es ja "nur" um den ersten Fakt auf dem langen Weg zum HausDer Kartenausschnitt ist sehr klein für eine Einschätzung nach §34 Baugesetzbuch, insbesondere fehlt der Süd-Westen. Angesichts deiner AussagePotsDame schrieb:
Am liebsten will ich natürlich nur gute Nachrichtenwerde ich diesen Punkt besser nicht weiter ausführen.Hier nochmal zwei Bilder, größere Ansicht und definitiv mit Flächennutzungsplan 🙂. (Edit: war zu groß, hoffentlich könnt ihr beim Zusammenschnitt noch was erkennen..)
Ich finde es ja völlig okay, das sämtliche "echte" Baumaßnahmen gut, gesetzesgetreu , etc pp geprüft werden müssen. Aber wir möchten doch nur eine minimale (dafür aber verbindliche) aussage zur Bebaubarkeit an sich. Ist das echt so schwer?!

Ich finde es ja völlig okay, das sämtliche "echte" Baumaßnahmen gut, gesetzesgetreu , etc pp geprüft werden müssen. Aber wir möchten doch nur eine minimale (dafür aber verbindliche) aussage zur Bebaubarkeit an sich. Ist das echt so schwer?!
Escroda schrieb:
Nein. Es geht um die öffentliche Widmung nach BbgStrG (Brandenburgisches Straßengesetz). Wenn es sich z.B. um einen Wirtschaftweg handelt, ist dieser im Allgemeinen nicht öffentlich gewidmet und somit nicht zur Erschließung des Grundstücks geeignet. Städte und Gemeinden tun sich erfahrungsgemäß schwer mit individuellen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (hier dann notwendige Erschließungsbaulast zu deinen Gunsten).Zur Erschließungsbaulast: die Straße von Nord nach Süd ist voll erschlossen mir Wasser, Abwasser etc PP. Lässt das auf öffentliche Widmung schließen? Die StarsS ist in keinem guten Zustand, langfristig steht da wohl teure Sanierung an. Aber für die Baustelle müsste es noch gehen....
PotsDame schrieb:
Hier nochmal zwei Bilder, größere Ansicht und definitiv mit FlächennutzungsplanJa, das sieht doch gut aus. Also das ganze Grundstück ist schonmal Wohnbaufläche. Und im Süden sind offenbar auch schon Wohnhäuser über diese Straße erschlossen. Das macht es zwar wahrscheinlicher, dass die Straße gewidmet ist, aber sicher ist es nicht. Außerdem ist die vorhandene Bebauung nicht gerade üppig, so dass man nicht von einer Baulücke sprechen kann. §34 bietet viel Spielraum. Irgendetwas wird den Makler ja bewogen haben, von Bauerwartungsland zu sprechen. Mach' einen Termin bei der technischen Bauaufsicht deines Landkreises aus und lass' Dich dort persönlich beraten. Wenn Du dann noch ernsthaftes Interesse am Grundstück hast, mach's wie @kaho674, und lass die Klausel mit der positiven Bauvoranfrage in den Kaufvertrag aufnehmen.
Bin heute außerhalb der Sprechstunde beim Bauamt vorgefahren und hatte Glück. Der Sachbearbeiter war wohl schon in Wochenendlaune und hat das Flurstück kurz aufgerufen. Resultat: Außenbereich und damit Paragraph 35 und damit aussichtslos... Schade drum, aber wenigstens ging nur Zeit und Hirnschmalz drauf. Und nicht auch noch kein Geld
Danke für eure Hilfe, kommt bestimmt wieder auf euch zurück 😉
Danke für eure Hilfe, kommt bestimmt wieder auf euch zurück 😉
PotsDame schrieb:
Resultat: AußenbereichWenn die in der Karte eingezeichneten Gebäude, von denen es in Rufweite umzingelt ist, nicht zu verschiedenen Gemarkungen gehören und/oder sämtlich landwirtschaftlicher Nutzung sind, kann ich mir das nicht so recht vorstellen. Einige Nachbargrundstücke sehen dem Zuschnitt nach wie auch weiterhin als Felder zu nutzen beabsichtigt aus; die Reihe wo Ihr eines haben wollt, wäre für Imker oder Kleingärtner geeignet. Mir kommt auch "Bauerwartungsland" bei "Außenbereich" etwas spanisch vor.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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