Ursprünglich hatten wir mit dem GU/Architekt ein Satteldach vereinbart. Schlussendlich ist es dann ein Flachdach geworden. Der GU/Architekt hat uns dann noch ein "Vordach" als Fassadenschutz empfohlen, was auch aus den dem GU-Vertrag beigelegten Plänen klar hervorgeht (vgl. Beilage: Auszug Querschnittsplan gemäss Beilage zum GU-Vertrag). Schriftlich ist hinsichtlich Dach eigentlich nichts festgehalten.
Das Vordach hätte gemäss dem beigelegten Querschnittsplan 30cm hinausstehen sollen. Gestern wurde nun die Metallverkleidung installiert. Aus den 30cm gemäss Plan sind es jetzt nur noch 5-6 cm. Ich habe das natürlich gleich beanstandet. Der GU/Architekt meinte nur, dass kein "Vordach" vereinbart wurde. Welche Relevanz haben denn die Pläne? Kann der GU/Architekt einfach machen was er will?
Vielen Dank erneut!
Das Vordach hätte gemäss dem beigelegten Querschnittsplan 30cm hinausstehen sollen. Gestern wurde nun die Metallverkleidung installiert. Aus den 30cm gemäss Plan sind es jetzt nur noch 5-6 cm. Ich habe das natürlich gleich beanstandet. Der GU/Architekt meinte nur, dass kein "Vordach" vereinbart wurde. Welche Relevanz haben denn die Pläne? Kann der GU/Architekt einfach machen was er will?
Vielen Dank erneut!
B
bastian-124.01.15 15:22Hallo, das würde ich aber nicht auf mich sitzen lassen. Ich plane ein Satteldach und bekomme ein Flachdach. Dieser Fassadenschutz hat ja auch eine Bedeutung. Die dafür vorgesehenen 30 cm wurden massiv unterschritten. Das ist für mich ein bautechnischer Mangel. Hier steht der Architekt in der Verantwortung.