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ᐅ Firma Streif Haus Weinsheim - Erfahrungen mit Zahlungsverpflichtung?

Erstellt am: 22.09.09 17:18
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Lulu1
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hephta
10.12.09 23:26
luemmelchris schrieb:
Danke für den Link, wüsste jetzt aber auf den ersten Blick nicht, dass das die Konditionen von Streif Haus sind..

Dann schau mal in Deinen Werkvertrag: Anlage 2 ist das Formular Zahlungsverpflichtung. Siehe auch § 2 Zahlungsplan/Zahlungsverpflichtung/Zusatzkosten in den Vertragsbedingungen. Dies ist eine von Streif Haus eingeforderte, unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung und ist damit nach den verlinkten Urteilen unzulässig. Damit kannst Du also die Zahlungsverpflichtung, aus Deinem Werkvertrag, Streif Haus gegenüber als Null und Nichtig erklären!
Demnach sind also auch die Kosten dieser Finanzierungsbestätigung durch Streif Haus zu tragen, wenn die finanzierende Bank Gebühren für die Ausstellung dieser Finanzierungsbestätigung verlangt! Dies ist also für den Fall, dass Du schon so weit bist und Deine Bank zur Ausstellung der Finanzierungsbestätigung aufgefordert hast und die Bank Gebühren dafür erhebt.
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luemmelchris
11.12.09 08:11
Ich werde genau nächste Woche an diesem Punkt sein, wobei ich bisher noch nicht gesagt bekommen habe, dass meine Bank Gebühren verlangen würde.
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Lulu1
11.12.09 21:56
Zur Anlage 2 hat man uns lediglich gewarnt, falls (Gott behüte!) Streif Haus Konkurs droht. Dann hat man eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung unterschrieben. Das Geld ist dann gebunden, bis alle Konkursverfahren (inkl. Konkursverwalter) sich an der Firma abgearbeitet haben.
Juristisch ist man zwar als Kunde im Recht und die eigene Bank müsste einem das noch nicht abgerufene Geld zur Verfügung stellen, damit man mit einer anderen Firma weiterbauen kann und nicht selber privatinsolvent wird, aber bis man im Klageweg Recht bekommt, vergehen leicht mal 2 Jahre, in denen a) der Bau vor sich hin modert, b) man schon Kosten für Zins und Tilgung der bereits abgerufenen Summen hat c) 0,25% Zinsen für die geblockte und noch nicht abgerufene Summe monatlich zahlen muss und nebenbei Miete und Lebensunterhalt.

Das ist das kriminelle an der Anlage 2 des Streif Haus Vertrages. Auf unseren Wunsch hat Streif Haus sich hier jedoch sehr kulant gezeigt und eine Ergänzung reingenommen, die uns freigibt, falls der Firma Konkurs droht.
H
hephta
11.12.09 22:55
Lulu1 schrieb:
Das ist das kriminelle an der Anlage 2 des Streif Haus Vertrages. Auf unseren Wunsch hat Streif Haus sich hier jedoch sehr kulant gezeigt und eine Ergänzung reingenommen, die uns freigibt, falls der Firma Konkurs droht.

Natürlich zeigt sich Streif Haus kulant, wenn sie sich bei einer unzulässigen Sache trotzdem absichern können!
Die Zahlungsverpflichtung ist nach § 648 a Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 Baugesetzbuch und nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch ungültig. Dies gilt natürlich auch für die Bank! Ihr seit FREI!
L
luemmelchris
05.02.10 13:32
Um das mal wieder hervorzuheben.
Unabhängig ob die Verpflichtung jetzt ungültig ist oder nicht (auch ein Verbraucherschutzanwalt wollte das so schnell nicht bestätigen), habe ich gestern meine Verpflichtung von der Debeka kostenfrei bekommen. Hat mir also viel Ärger erspart.
S
Streifbewohner
19.10.10 20:06
Wir wohnen nun fast ein Jahr in unserem Streif Haus. Wir fühlen uns wohl und zufrieden. Wir haben viele Erfahrungen mit Streif Haus gesammelt. So auch mit der Zahlungsverpflichtung.

Wer an einem neutralen und unparteiischen Erfahrungsbericht interessiert ist, kann sich gerne an uns wenden. Wir haben keinerlei finanziellen Hintergedanken. Einzig unsere Erfahrungen möchten wir Bauwilligen weitergeben. Mit unseren Erfahrungen hätten wir jetzt einiges anders gemacht - angefangen bei der Finanzierung, Bauplanung und Bauausführung.

Senden Sie einfach eine Nachricht an Streifbewohner(@)gmx(.)de für einen unparteiischen und ehrlichen Erfahrungsbericht.
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