ᐅ Finanzierungsmachbarkeit Einfamilienhaus Kauf
Erstellt am: 14.06.21 17:14
Climbee18.06.21 13:41
cool, ich verkaufe meine alte Hütte an meinen Mieter; der kann aufgrund Erbpacht das Ganze nur noch 60 Jahre sicher nutzen (wer ist den der Erbverpächter? Die Kirche? Dann könnt ihr mit einer Verlängerung rechnen, die verkaufen keine Grundstücke, machen aber Erbpacht - allerdings wäre dann die Erbpacht wohl billiger), lasse mir (und wahrscheinlich meiner Partnerin) ein lebenslanges kostenfreies(!!!) Wohnrecht eintragen und habe plötzlich einen Haufen Geld, es ändert sich für mich in meiner Wohnsituation nix, aber ich habe keine Sorgen mehr wg. irgendwelchen Sanierungen, spare also Geld. Wenn was geändert wird, schnable ich aber auf jeden Fall noch mit - ist ja mehr oder weniger mein Haus, nöch.
Das junge Paar läßt sich vom Papa finanziell zu 1/6 unter die Arme greifen, gestehen ihm dann aber 50% des Gesamtbesitzes zu - also der schnabelt dann auch mit, gehört ihm ja schließlich auch zur Hälfte.
Wenn alter Besitzer, dessen Partnerin und der geldgebende Papa endlich mal in ein paar Dekaden das Zeitliche gesegnet haben und der Besitz dann vielleicht doch endlich mal dem (dann nicht mehr jungem) Paar gehört (wir lassen jetzt mal etwaige Erbstreitigkeiten bzgl. der 50% vom Papa außen vor), dann haben sie vielleicht noch ein paar Jahre, bevor der Grundstücksbesitzer entscheidet, daß er die Erbpacht nicht verlängert. Dann darf dann das Paar, das jetzt wohl im Rentenalter ist, nachdem das Haus endlich mal ein paar Jahre ihnen allein zur Verfügung stand, ausziehen.
Empfindet ihr wenigestens Reibungswärme, wenn man euch so über den Tisch zieht?
Das junge Paar läßt sich vom Papa finanziell zu 1/6 unter die Arme greifen, gestehen ihm dann aber 50% des Gesamtbesitzes zu - also der schnabelt dann auch mit, gehört ihm ja schließlich auch zur Hälfte.
Wenn alter Besitzer, dessen Partnerin und der geldgebende Papa endlich mal in ein paar Dekaden das Zeitliche gesegnet haben und der Besitz dann vielleicht doch endlich mal dem (dann nicht mehr jungem) Paar gehört (wir lassen jetzt mal etwaige Erbstreitigkeiten bzgl. der 50% vom Papa außen vor), dann haben sie vielleicht noch ein paar Jahre, bevor der Grundstücksbesitzer entscheidet, daß er die Erbpacht nicht verlängert. Dann darf dann das Paar, das jetzt wohl im Rentenalter ist, nachdem das Haus endlich mal ein paar Jahre ihnen allein zur Verfügung stand, ausziehen.
Empfindet ihr wenigestens Reibungswärme, wenn man euch so über den Tisch zieht?
Tom19768022.06.21 13:57
Update zur Lage: Wir haben einen Gutachter eingeschaltet und er hat durch einen Gutachten den Wert des Hauses auf 600.000 Euro geschätzt. Das ist schonmal erfreulich!
Der Nachteil ist, dass der ErbPachtvertrag zum Grundstück neu verhandelt wird für weitere 99 Jahre.
Der Nachteil ist, dass der ErbPachtvertrag zum Grundstück neu verhandelt wird für weitere 99 Jahre.
Tom19768022.06.21 14:00
Was mich sehr ärgert ist das wenn uns mein Papa mit 100.000 Euro unterstützt will er komplett in das Grundbuch eingetragen werden.
Wir wollen jetzt unser jetziges Fahrzeug verkaufen. Hoffe wir kriegen mehr wie der Rückkaufswert von der Bank. Das All-In Leasing ist jetzt fix für 6 Monate. Leider erhöhen sich die Kosten hier für das Leasing auf 370 Euro.
Wir wollen jetzt unser jetziges Fahrzeug verkaufen. Hoffe wir kriegen mehr wie der Rückkaufswert von der Bank. Das All-In Leasing ist jetzt fix für 6 Monate. Leider erhöhen sich die Kosten hier für das Leasing auf 370 Euro.
RomeoZwo22.06.21 14:04
Tom197680 schrieb:
und er hat durch einen Gutachten den Wert des Hauses auf 600.000 Euro geschätztDas Haus und Grundstück ohne Erbpacht, oder hat er Erbpacht berücksichtigt? Wenn ja, mit den neuen 99 Jahren und der neuen Erbpacht, oder mit den alten Werten?Tom19768022.06.21 14:22
Mit der Erbpacht berücksichtigt und den alten Werten zur Erbpacht.
nordanney22.06.21 14:33
Tom197680 schrieb:
Wir haben einen Gutachter eingeschaltet und er hat durch einen Gutachten den Wert des Hauses auf 600.000 Euro geschätzt.Mit Grundstück? Unter Berücksichtigung Erbpacht alt oder neu?Tom197680 schrieb:
Der Nachteil ist, dass der ErbPachtvertrag zum Grundstück neu verhandelt wird für weitere 99 Jahre.Warum? Mit welchen Konditionen?Tom197680 schrieb:
Was mich sehr ärgert ist das wenn uns mein Papa mit 100.000 Euro unterstützt will er komplett in das Grundbuch eingetragen werden.Dann soll er eine Grundschuld über T€ 100 bekommen - somit ist er komplett mit seinem Darlehen im Grundbuch. Er muss ja nicht Miteigentümer werden. Die Bank bekommt ja auch nur eine Grundschuld.Ähnliche Themen