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ᐅ Finanzierungsbestätigung oder wie man mehr Geld los wird...


Erstellt am: 22.02.19 22:33

face26 23.02.19 08:41
Finanzierungsbestätigung = rechtlich unverbindliche Bestätigung, dass die Bank Grundstück. bereit ist den entsprechenden Betrag unter den bekannten vorgeprüften Bedingungen zu finanzieren.

Etwas Zeitaufwand für den Bearbeiter.

Aval oder Bankbürgschaft = Garantie der Bank, Eventualverblkt., Risiko für die Bank, belastet die Bilanz.

Alles andere muss man nicht viel erklären.
Auf einem Formular von Heinz von Heiden würde ich als Bank auch nicht unterzeichnen. Juristisch unklares Risiko usw.

Alles andere ist ein Problem zwischen Heinz von Heiden und den Bauherren. Da darf man Ausnahmsweise mal nicht den schwarzen Peter bei der Bank suchen....

Yosan 23.02.19 09:15
Was genau fordert denn Heinz von Heiden?
Bei uns ging es letztlich nur darum, dass der Bauunternehmer von der Bank eine Sicherheit bekam, dass die Summe des Hausgrundpreises eben von der Bank nur direkt an ihn ausgezahlt wird und wir da eben nichts anderes mit anstellen können und am Ende dann kein Geld mehr für seine berechtigten Forderungen da sind...

Andre77 23.02.19 09:18

Danke für deine Info. Wobei den schwarzen Peter bei der Bank suchen ist ja grob gesagt nicht ganz von der Hand zu weisen. Wie im Eingangspost beschrieben, wird man auf viele Kosten außerhalb vom Einflußbereich der Bank hingewiesen, aber genau da scheint es zu versagen. Obwohl die Bank hätte hier ziemlich genau sagen können das und vor allem welche Kosten anfallen *können*. Zumal wohl eben *nur* die Bankbürgschaft i.V. mit Heinz von Heiden angeboten wird. Also hat m.M nach hier eine gewisse Aufklärungspflicht? nicht stattgefunden, immer im Zusammenhang zu sehen mit dem was sie ja getan hat und den ihr vorliegenden Infos.

Das eine Bürgschaft ein Risiko für die Bank ist, sehe ich ein und ist unstrittig. Was mir aber nicht einleuchten will, was will Heinz von Heiden mit einer kleineren 5 stelligen Summme als Bürgschaft? Damit kann doch im Fall des Falles nichts angefangen werden? Ich würde es verstehen, wenn es um die gesamte Haussumme ginge, tut es aber nicht.

Andre77 23.02.19 09:22
Yosan schrieb:
Was genau fordert denn Heinz von Heiden?
Bei uns ging es letztlich nur darum, dass der Bauunternehmer von der Bank eine Sicherheit bekam, dass die Summe des Hausgrundpreises eben von der Bank nur direkt an ihn ausgezahlt wird und wir da eben nichts anderes mit anstellen können und am Ende dann kein Geld mehr für seine berechtigten Forderungen da sind...
Genau so ein Dokument liegt mir ja auch vor in zweierlei Versionen, das eine schlicht und einfach ohne Schnörkel. Der Knackpunkt ist aber, das meine Bank gegenüber Heinz von Heiden zum jetzigen Standpunkt *nur* eine Bankbürgschaft ausstellt*. Heinz von Heiden akzeptiert ja beides laut Werkvertrag, also eine kostengünstige/kostenlose Variante und die teurere mit der Bürgschaft.

*bzw. die geforderte Finanz.best. nicht anerkennt, wegen Übervorteilung der Baufirma. Was ich aber mit dem einen, einfach geschriebenen Formular nicht erkennen kann, wo da die Übervorteilung liegt.

HilfeHilfe 23.02.19 09:37
Andre77 schrieb:

Danke für deine Info. Wobei den schwarzen Peter bei der Bank suchen ist ja grob gesagt nicht ganz von der Hand zu weisen. Wie im Eingangspost beschrieben, wird man auf viele Kosten außerhalb vom Einflußbereich der Bank hingewiesen, aber genau da scheint es zu versagen. Obwohl die Bank hätte hier ziemlich genau sagen können das und vor allem welche Kosten anfallen *können*. Zumal wohl eben *nur* die Bankbürgschaft i.V. mit Heinz von Heiden angeboten wird. Also hat m.M nach hier eine gewisse Aufklärungspflicht? nicht stattgefunden, immer im Zusammenhang zu sehen mit dem was sie ja getan hat und den ihr vorliegenden Infos.

Das eine Bürgschaft ein Risiko für die Bank ist, sehe ich ein und ist unstrittig. Was mir aber nicht einleuchten will, was will Heinz von Heiden mit einer kleineren 5 stelligen Summme als Bürgschaft? Damit kann doch im Fall des Falles nichts angefangen werden? Ich würde es verstehen, wenn es um die gesamte Haussumme ginge, tut es aber nicht.
Frag mich ob du ernsthaft selbstständig bist und dich mit AGBs beschäftigst ? Die Bank hat dich mit Sicherheit im Kreditvertrag auf deren allgemeinen AGBs hingewiesen . Da sollten diese Kosten die du in frage stellst stehen . Alles was nicht unmittelbar mit deiner Baufinanzierung zu tun hat muss nicht besprochen oder angesprochen werden . Oder hast du gedacht mit der Prüfung deines Kredits erfolgt eine rechtsprüfung deines Vertrags mit Heinz von Heiden. Und wie auch im Wirtshaus gilt hier : weg eine Bürgschaft bestellt zahlt diese auch

face26 23.02.19 09:39
Andre77 schrieb:

Danke für deine Info. Wobei den schwarzen Peter bei der Bank suchen ist ja grob gesagt nicht ganz von der Hand zu weisen. Wie im Eingangspost beschrieben, wird man auf viele Kosten außerhalb vom Einflußbereich der Bank hingewiesen, aber genau da scheint es zu versagen. Obwohl die Bank hätte hier ziemlich genau sagen können das und vor allem welche Kosten anfallen *können*. Zumal wohl eben *nur* die Bankbürgschaft i.V. mit Heinz von Heiden angeboten wird. Also hat m.M nach hier eine gewisse Aufklärungspflicht? nicht stattgefunden, immer im Zusammenhang zu sehen mit dem was sie ja getan hat und den ihr vorliegenden Infos.

Das eine Bürgschaft ein Risiko für die Bank ist, sehe ich ein und ist unstrittig. Was mir aber nicht einleuchten will, was will Heinz von Heiden mit einer kleineren 5 stelligen Summme als Bürgschaft? Damit kann doch im Fall des Falles nichts angefangen werden? Ich würde es verstehen, wenn es um die gesamte Haussumme ginge, tut es aber nicht.


Moment mal, ich glaube Du hast einen falschen Blickwinkel. Die Bank klärt Dich über mit dem Kreditvertrag verbundene Kosten auf. Das ist eh schon deutlich umfangreicher als in anderen Branchen, oder wirst du vom Autokäufer auf die Kosten einer Versicherung hingewiesen bzw. werden die irgendwie in den Kaufpreis mit eingerechnet? Aber gut Äpfel und Birnen. Ich finde es ja grundsätzlich gut dass es so ist.

Du beklagst Dich aber darüber, dass Deine Bank für etwas Gebühren haben will das eine nicht zwingende Zusatzleistung ist. Tausende bauen ihre Häuser ohne Bürgschaft.
Lass Dir doch von der Bank eine normale Finanzierungsbestätigung ausstellen und geh zu Heinz von Heiden. Werden die nicht akzeptieren vermutlich aber wieso ist die Bank daran Schuld??? Das ist euer individuelles Problem!
heinz von heidenbankbürgschaftfinanzierungsbestätigungformularübervorteilungkreditvertrag