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ᐅ Finanzierungsbedarf/Möglichkeiten


Erstellt am: 27.07.15 18:08

Musketier 06.08.15 13:38
Ich habe auch noch so einen alten Bausparer mit 2% + 2,5% bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens.
Eigentlich sollte das so sein, wie du beschreibst.
Nachteil wird mal sein, dass alles in einem Jahr zu verzinsen ist und somit der Freibetrag nicht ausreichen wird, so dass du nur mit 3,4% Auszahlung rechnen kannst. Was ich nicht weiß, wie sich die Entnahme auf den Passus auswirkt.

Außerdem solltest du aufpassen, dass du den Bausparer nicht übersparst und dass er nicht länger als 10 Jahre zuteilungsreif ist. Das führt mittlerweile zur Kündigung.

HB-NH2015 06.08.15 15:17
Vom Übersparen sind sie noch weit entfernt und auch bei der Zuteilung haben wir noch 5-9 Jahre Puffer zu den 10 Jahren

Das mit den Zinsen / Freibetrag ist natürlich ein valider Hinweis.
Aber alles > 2% ist trotzdem besser als 2%. Man sollte dann nur nicht enttäuscht sein wenn man nicht den ganzen Kuchen bekommt.
Eigentlich sollte das so sein, wie du beschreibst.

Wäre schön wenn das noch jemand bestätigen könnte. Vielleicht hat ja kürzlich jemand einen Bausparer auszahlen lassen ohne Darlehen. Oder wurde gekündigt.
2% und 5% sind über mittlerweile 14 Jahre schon ein riesiger Unterschied... auch wenn der Staat natürlich >1.602 € Freibetrag gut die Hand aufhalten wird.

Martin-84 07.08.15 11:41
Musketier schrieb:

Nachteil wird mal sein, dass alles in einem Jahr zu verzinsen ist

Also bei meinem alten Bausparer werden jährlich die Zinsen gutgeschrieben und damit auch jährlich die Abgeltungssteuer einbehalten. Ebenso bei den zwei Bausparern meiner Frau.
Die Steuer wird doch bei Gutschrift der Zinsen einbehalten und nicht erst bei der Auszahlung des Guthabens in so und soviel Jahren.

Musketier 07.08.15 11:50
Martin-84 schrieb:
Also bei meinem alten Bausparer werden jährlich die Zinsen gutgeschrieben und damit auch jährlich die Abgeltungssteuer einbehalten. Ebenso bei den zwei Bausparern meiner Frau.
Die Steuer wird doch bei Gutschrift der Zinsen einbehalten und nicht erst bei der Auszahlung des Guthabens in so und soviel Jahren.

Für die normale Verzinsung hast du Recht. Für den Sonderbonus (hier 5%), der erst bei Darlehensverzicht ausgezahlt wird, erfolgt die Versteuerung natürlich erst im letzten Jahr.

Musketier 07.08.15 12:41
Martin-84 schrieb:
Ok, hatte ich nicht richtig gelesen.
Aber es sind nicht fünf Prozent mehr, sondern dann drei Prozent mehr, weil zwei Prozent bekommt er schon und es erhöht sich auf höchstens fünf.

Das stimmt. Es erhöht sich nicht um 5%, sondern auf 5%.

merlin83 08.08.15 09:55
Durch viel rechnen wird es mit dem Einkommen nicht besser und die Finanzierung nicht günstiger. Errechneter Einkommenüberhang hat in der Praxis keiner Bedeutung, da die Praxis ganz überwiegend anders aussieht.

Fangt an, eure Kontenbewegungen aufzuzeichnen und schaut Euch an, wie sich Euer mtl. Cash Flow entwickelt. Dabei bleibt zu beachten, dass vom Überhang nochmals ca. 200 Euro pro Monat weggehen, für den Wertverlust eines jeden, Euch zuzurechnenenden Fahrzeuges.
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