ᐅ Finanzierung mit 35 Jahren Zinsbindung
Erstellt am: 15.10.18 11:50
SenorRaul715.10.18 14:20
Verständnisfrage zu dem Sonderkündigungsrecht:
Habe ich AB dem 10. Jahr dieses Recht, oder nur IM 10. Jahr?
Anders gefragt: Muss ich mich im 10. Jahr entscheiden, ob ich kündige, oder kann ich beispielsweise auch erst im 12., 13. oder 18. Jahr kündigen?
Habe ich AB dem 10. Jahr dieses Recht, oder nur IM 10. Jahr?
Anders gefragt: Muss ich mich im 10. Jahr entscheiden, ob ich kündige, oder kann ich beispielsweise auch erst im 12., 13. oder 18. Jahr kündigen?
face2615.10.18 14:28
Ab 10 Jahre...die beginnen zu laufen an dem Tag an dem der Kredit voll ausgezahlt wurde.
Du kannst ganz oder sogar Teile kündigen.
Baugesetzbuch § 489 kannst mal in ne Suchmaschine eingeben.
Du kannst ganz oder sogar Teile kündigen.
Baugesetzbuch § 489 kannst mal in ne Suchmaschine eingeben.
Obstlerbaum15.10.18 15:15
face26 schrieb:
Du hast nach 10 Jahren ein Kündigungsrecht. Dann kannst Du das Darlehen jederzeit kündigen und tilgen wie Du willst.Öh, ja... fast. Nur, dass er die Restsumme dann wieder finanzieren muss, Zinssatz heute unbekannt aber mit Sicherheit deutlich höher...Mottenhausen15.10.18 15:17
TE sprach von einem Erbe?
face2615.10.18 15:47
Obstlerbaum schrieb:
Öh, ja... fast. Nur, dass er die Restsumme dann wieder finanzieren muss, Zinssatz heute unbekannt aber mit Sicherheit deutlich höher......deswegen sollte man auch nur den Teil kündigen den man zurück zahlen kann
...der Vollständigkeit halber...es gibt meines Wissens eine Kündigungsfrist.
Obstlerbaum15.10.18 15:48
face26 schrieb:
...deswegen sollte man auch nur den Teil kündigen den man zurück zahlen kann Oha, Teil-Kündigung ist möglich? Als Nicht-Bänker ist man doch immer wieder überrascht über diese Branche.: Das mit dem Erbe klang sehr hypothetisch, aber er hatte im Grunde Recht: ohne Sondertilgung finanziert man nicht.