ᐅ Fensterplanung zwingend nach DIN 5034-2021-08 nötig?
Erstellt am: 06.11.24 21:37
11ant07.11.24 18:54
tom_tom schrieb:
Haben zwar den Vertrag für alle Leistungsphasen unterschriebenAua. Ich hoffe, nur bis einschließlich Leistungsphase 8, denn die Leistungsphase 9 ist beim selbstgenutzten Einfamilienhaus eine sinnlose Rechnungsposition. Ob ich diesem Architekten eine Leistungsphase 8 zutraute, hmmjvielleichtnein - für einen großen Praktiker halte ich ihn eher nicht.tom_tom07.11.24 19:04
Bis Leistungsphase 8. Älterer Herr mit über 40 Jahren Erfahrung laut seiner Aussage. Hat doch schon viele Einfamilienhaus gebaut (auch Kindergarten etc.). Baut auch aktuell für einen flüchtigen Bekannten im Ort (siehe Foto anderer Thread). Der Bekannte ist allerdings hochzufrieden mit ihm und meint er sei viel auf der Baustelle und kümmert sich gut. Der Bekannte ist jedoch absoluter Laie. Die teils nicht eingehaltenen Überbindemaße machten mich schon stutzig. Zu spät. Jetzt müssen wir es wohl durchziehen und das Beste hoffen. Werde wohl einen zusätzlichen Gutachter punktuell hinzuziehen. Hat jemand noch Ideen für meine Lage? Was würdet ihr machen?
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