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ᐅ Fensterfrage betreff SIA


Erstellt am: 03.06.11 15:54

kammerjäger-103.06.11 15:54
Hallo, bei uns wurden vor 2 Wochen die Fenster montiert. Wie es so sein sollte kam ich gerade von der Arbeit auf die Baustelle und konnte den Monteuren bei ihrer Arbeit über die Schultern schauen. Leider blieb es nicht mal eine Minute beim schauen, bevor ich richtig laut wurde.
Die netten Herren (Nationalität lass ich mal weg) der Fensterfirma haben doch alle Fensterflügel auf dem Betonboden abgestellt. Hatten wohl keinen Karton oder Kanthölzer. Als wäre das nicht schon genug, haben sie es doch tatsächlich fertig gebracht, die Flügel auch noch darüberzuziehen. Resultat sind viele unschöne Kratzer auf der Unterseite der Rahmen.
Ich habe das sogleich dem GU gemeldet und die Zahlung gesperrt. Dieser sagte dann, dass ich trotzdem zahlen muss und bei der Bauabnahme verhandelt wird. Es sei aber wohl so, dass das die SIA abdeckt. Soll heissen, es sieht ja eh keiner! Wenn ich was zahle, dann höchstens die Montagekosten. Keinesfalls die Ware.
Hat da jemand einen Ratschlag, wie ich mich verhalten soll oder auch gleich den passenden SIA?
MODERATOR04.06.11 01:15
Wenn die SIA 118 vereinbart wurde, sollten Sie den Mangel "verkratzte Fenster" schriftlich rügen; die SIA 118 beinhaltet einen Passus, der den Unternehmer dann von der Haftung für Mängel entbindet, wenn der Besteller den Mangel zu verantworten hat. Also: Bevor der GU später behauptet: "Das waren Sie beim Putzen, beim Einbau gabs keinen Mangel..." schicken Sie ihm die schriftliche Mängelrüge.
Der GU hat gem. SIA 118 erstmal das Recht auf Verbesserung; verweigert er diese, können Sie die Minderung verlangen (und damit z.B. die Fenster nachlackieren lassen). Die Minderung können Sie nach der Abnahme verhandeln, die Abnahme selbst sollten Sie zu erst verweigern - da Sie das Werk sonst anerkennen, dann hilft auch kein Verhandeln mehr. Wenn die Minderung schriftlich vereinbart wurde, können Sie die Leistung abnehmen, oder aber nach der Nachbesserung, je nach dem.

Für Fenster und Fenstertüren gilt die Norm SIA 331:2008
kammerjäger-106.06.11 22:39
Dank für die Antwort. Mängelrüge ist raus. Warte jetzt auf Termin mit Fensterbauer.
Sandraholster-104.04.15 06:58
Hallo,

ich hoffe, der Mangel konnte beseitigt werden, denn das ähnliche Problem haben wir auch. Wir haben erst einmal die Finanzierung eingestellt, weil die sich auch weigerten, die zerkratzten Fenster zu erneuern.

Was ist, wenn die nicht reagieren, müssen wir dann zum Rechtsanwalt oder wie geht das weiter?
Karl-Steffen-118.05.15 16:35
Also wenn es von seitens des Architekten oder der Firma keinerlei Reaktion gibt, dann gibt es nur eins: auf zum Rechtsanwalt. Ist eine Versicherung vorhanden, dann ist das sehr gut, denn das kann in das Geld gehen.
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