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Erstellt am: 29.09.17 18:58

77.willo25.02.18 08:21
haydee schrieb:
Wir haben die Info, dass die Norm freiwillig ist, da sie nicht bauaufsichtlich in Bezug genommen ist.

Frag doch mal deine Versicherung ob die das auch so sieht.
haydee25.02.18 09:18
Das Schreiben ist vom Bundesministerium für Umwelt.
Der Energieversorger hätte, wenn es Gesetz ist den Hausanschluss nicht in Betrieb nehmen dürfen.

Bin auch nicht die Einzige ohne
KingSong25.02.18 09:30
Wir haben auch die Versicherung vorher gefragt. Fakt ist, solange es nicht in der Landesbauverordnung steht ist es keine Pflicht. Die Versicherung richtet sich nach Landesbauverordnung.
haydee26.02.18 15:54
77.willo schrieb:
Frag doch mal deine Versicherung ob die das auch so sieht.

Versicherung stört das nicht. Nicht in der Landesbauverordnung.
77.willo26.02.18 16:15
Da stehen detaillierte Anforderungen zum leitungsquerschnitt etc. drinnen? Oder wird da nur Bezug zu allgemeinen Normen genommen?
haydee26.02.18 16:46
Der Versicherung ist es egal
Dem Energieversorger ist es egal
Der Elektriker hat keinen Klemmer damit das nicht einzubauen
Der Architekt hat gesagt muß nicht sein
Der Sachverständige hat dem ganzen zugestimmt

Das war heute die Auskunft von der Versicherung mit der Landesbauverordnung. Ich lese die jetzt bestimmt nicht nach,
zumal Bayern nicht Berlin ist.
versicherunglandesbauverordnungenergieversorger