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ᐅ Fehler vom Amt - Kein rechtskonformer und fehlerlosen Bebauungsplan


Erstellt am: 31.01.2020 13:31

Nordlys 31.01.2020 21:14
Joe, wenn man wie ich im Gehobenen Duenstbereich ist, ist die Besoldung ganz in Ordnung. Aber wenn ich Polizisten im mittleren Dienst sehe, für wie wenig die die Birne hinhalten, und wenn dann so ne Abgeordneten-Beauftragte wie kürzlich in Leipzig meint, sie hätten ja selbst schuld, wenn sie verletzt werden, können ja wegbleiben, wenn der Autonome mal büschen böllern will...dann .... grrrr

11ant 31.01.2020 21:15
Nordlys schrieb:

Und 11ant, auch im Bauamt gibt es nicht mehr Alkis als im sagen wir Fenstergeschäft.
Ich habe nicht gesagt, daß im Bauamt mehr Alkis säßen; nur, daß wenn man im öD Alkis hat und die wg. Lebenszeitverbeamtung nicht entlassen kann, daß man die dann dort am praktischsten abstellt. Wenn man die alle zu Frühstücksdirektoren machte (denn die Beförderung ist die einzige Disziplinarmaßnahme, gegen die sich der Beamte nicht wehren kann), dann würde der Steuerzahler erst recht verärgert sein. Alkis waren übrigens in "meiner" Fensterfirma das einzige Problem, das ich nicht hatte
Bookstar schrieb:

Nur was genau soll einen Beamten denn motivieren, vielleicht kannst du mir das ja erklären.
Sinn dessen, was man tut. Das ist keine Frage des Beschäftigungsverhältnisses, sondern gilt für Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbständige gleichermaßen.
kaho674 schrieb:

fällt mir doch gleich als nächstes das Beispiel von goalkeeper ein.
Joedreck schrieb:

Das Mittel dagegen wär: Extrem fachkompetente, juristisch gut beratenes Personal einstellen. Das geht aber nicht mit einer Sachbearbeiter Stelle in der Gruppe A9.
Der Fisch stinkt vom Kopf, auch in Schilda. Bürgermeister sind Wahlbeamte (d.h. Jedermenschs wie Du und ich, und gewählt, wofür Kompetenz leider keine Voraussetzung ist), übrigens B-besoldet.

Nordlys 31.01.2020 21:21
B aber nicht in SH. A13 oder 14 hier, ggf. bei Städten ü 10 tsd. A15.

aero2016 31.01.2020 21:58
11ant schrieb:

denn die Beförderung ist die einzige Disziplinarmaßnahme, gegen die sich der Beamte nicht wehren kann
Ich glaube du irrst. Das müsste ein mitwirkungspflichtiger Verwaltungsakt sein.

Müllerin 31.01.2020 22:13
ein Beamtenthread...
ich habe bisher sehr viele nette davon kennengelernt und hab einfach mal ne Vermutung, warum deren Eindruck so negativ ist:
liegt wohl am schrecklichen Zwangskorsett der Vorschriften und Abläufe, dass man eben nicht mal was "schnell und unbürokratisch" regeln darf. Dass vielleicht viele/einige mit einem gewissen Tatendrang in die entsprechenden Sparten einsteigen, evtl auch mit dem Willen, etwas zu ändern (wie in der Politik) und dann irgendwann frustriert feststellen, dass das nicht geht, weil alteingesessene nicht mitziehen bzw es die Vorschriften einfach nicht hergeben.
Dass sie nach Vorschrift arbeiten müssen, weil sie sonst sofort beklagt werden.
Sei die Vorschrift auch noch so bekloppt.
Klar frustriert das dann und man geht dann eben nicht mehr freudig zur Arbeit, sondern arbeitet den Irrsinn dann einfach ab.

Klar gibts auch einfach Vollpfosten und Ahnungslose, genau wie in jedem anderen Beruf auch.

Nordlys 31.01.2020 22:14
Natürlich kann man sich gegen Beförderungen wehren. Bin jetzt A14 Stufe 8, das ist Endstation. Man bot mir vor einigen Jahren einen 15 Posten. Hätten wir aber umziehen müssen und ein Teilendes Gehaltes ist auch Schmerzensgeld. Hab abgelehnt.
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