Fehler in der Statikberechnung, angeblich unser Fehler

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T

TwiggyG85

Hallo zusammen,

seit wir uns ein Haus gegönnt haben lese ich sehr viel in diesem Forum. Nun ist der Punkt gekommen, wo mir die SUFU nicht mehr hilft und stelle nun mal aktiv die Frage.

Info vorweg, wir Sanieren unser Haus komplett, vergeben Aufträge eigenständig.

Wir wollen eine Wand fast komplett entfernen und haben somit einen Statiker mit entsprechenden Berechnungen zum Abfangen beauftragt. Wir haben detaillierte Pläne zur Verfügung gestellt sowie unsere Anforderung deutlich mitgeteilt. So weit, so gut. Wir haben das Gutachten bekommen und entsprechend (privat) den Stahlträger bestellt.

Als wir nun mit unserem Maurer vor Ort waren, stellte sich heraus, dass dieser zu kurz ist.

Nach genauer Prüfung des Gutachtens, stellt sich heraus, dass in diesem mit den Maßen den 1.OG statt EG gerechnet wurde. Wir haben den Statiker damit konfrontiert und laut seiner Aussage ist das normal. Diese statische Berechnung sei nur eine grobe Richtung und mit dem Gutachten muss am Bau vor Ort geprüft werden, welche Länge der Träger tatsächlich haben muss. Eine Abweichung von 40cm - 50cm sei normal. Das ausführende Gewerbe muss das überprüfen und es ist für ihn unverständlich, wie wir als Privatperson den Träger bestellen konnten. Dass die Maße mit denen des 1.OGs übereinstimmen sei reiner Zufall. Weiterhin tauchen in den Berechnungen auch Positionen auf, wo mit dem Eigengewicht des Trägers gerechnet wird. Meiner Meinung nach ist doch die ganze Rechnung hinfällig, wenn wir die Länge ändern.
Zuletzt war seine Meinung, wir können jeden beliebigen Architekten fragen, ein Gutachten ist ein Richtwert, das ausführende Gewerbe muss den Träger dann passend bestellen.

Für mich ist das ein Berechnungsfehler. Der Statiker ist stur und bleibt bei seiner Meinung. Bevor ich weitere Schritte einleite wollte ich erst mal das gesammelte Wissen hier befragen.

Vielen Dank und Grüße
 
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Lumpi_LE

Grundsätzlich stimmt es erst mal, dass die Maße der Statik keine relevanz für die Vorortsituation haben, weder im Neubau noch im Bestand.
Aber, darauf sollte gerade bei Privaten in der Statik hingewiesen sein. Fehlt dieser Passus könntest du Ihn vor Gericht dran kriegen, aber da lohnt der Aufwand wohl nicht.
 
H

hanse987

Nur mal meine Meinung zum ganzen.

Ja, eine Statik sollte so nah wie möglich an der Wirklichkeit sein aber diese ersetzt keine Ausführungsplanung und Aufmaß.
 
H

HilfeHilfe

Was kostet der Stahlträger ? Keine Chance ihn gegen einen anderen zu tauschen ? Grundsätzlich hätte ihr auch mal den Zollstock schwingen können
 
T

TwiggyG85

Naja er hat dafür extra eine Bauzeichnung bekommen und alle Infos sehr detailliert. Er hat die ja auch genutzt, nur mit den Maßen des 1.OG statt EG. Somit ist er nun 50cm zu kurz. In meinen Augen ist das nicht wenig. Das er als Statiker Mist gemacht ist eindeutig nur er ist halt ein stures ******** und beruft sich darauf, dass das ausführende Gewerbe das Gutachten noch mal gegenprüfen muss. Und das haben wir nicht getan. Wir sind davon ausgegangen, dass es alles stimmt, da man als Laie da eh nicht durchblickt.

Was uns so unglaublich aufregt ist nicht mal der Umstand das, sondern wie. Der Träger geht zu Ebay oder Notfalls zum Schrotthändler aber uns schlägt eine Hochnäsigkeit entgegen die wie von keinen Gewerbe bis jetzt kennengelernt hatten. Er müsste es ja eh neu machen, da es falsch ist.

Ich möchte nur wissen, am besten von jemanden, der mit den gesamtheitlichen Abläufen vertraut ist, ob das Gutachten so iO ist und 50cm Toleranzen normal sind (in diesem Fall unser Fehler weil vorher nicht entsprechend den Maßen geprüft) oder es sein Fehler war und er ein neues Gutachten erstellen muss. (und auch unser Fehler, da wir blind bestellt haben). Soll er sich wenigstens die Mühe noch mal machen :p

Meine Meinung ist, wenn ein hochbezahlter Statiker eine genauen Plan bekommt und alles was dazu gehört, kann ich erwarten, dass auch ein dazu passendes Gutachten erstellt wird.

Grüße

...ich schreibe mich schon wieder in Rage.
 
G

guckuck2

Die schnellste Antwort bekommst du von einem anderen Statiker.

Verbuche das aufs Konto für die gesparte Bauleitung.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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