Erweiterung/Abänderung Eingangsbereich

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chr2035

Vielen Dank für die Rückmeldungen auf diese spezielle Fragestellung. Im Endeffekt wäre es um etwas mehr als "nur" das WC gegangen (das bisher im Bereich der dadurch verkleinerten Küche liegt und durch die Ausführung/Tür ebenfalls winzig ist), sondern auch um einen Windfang. Zugleich liegt in dem Bereich aktuell ein Fenster zum Flurbereich, so dass ein Windfang ohne zusätzliches seitliches Licht auch nur bedingt Sinn macht. Bisher gingen wir davon aus, dass hier der Nachbar "lediglich" zustimmungspflichtig ist (dies wäre wahrscheinlich kein Problem), nicht jedoch, dass eine Abstandsfläche (ca. 60 cm x Länge des Anbaus) auf das Nachbargrundstück fällt (derzeit ohne Kollision mit seinen Abstandsflächen), die wir jedoch eigentlich keinem Nachbar zumuten möchten, da wir selbst das nicht so ohne weiteres unterschreiben würden.
Das Hauptanliegen ist tatsächlich ein Gäste-WC zu erhalten, so dass ich Euren Vorschlag sehr gerne aufgreife.
 
C

chr2035

Das ist leider der Nachteil eines Bestandbaus, dass ein Element, das ich tatsächlich gerne verändern würde, aus statischen Gründen nahezu unverrückbar ist, nämlich die Wand neben dem derzeitigen Eingangsbereich, auf der zwei Stürze liegen (einmal nach Süden zu der Betonstütze und einmal nach Norden über den eigentlichen Trennbereich zwischen dem (fehl)geplanten Windfang und Flur).
erweiterungabaenderung-eingangsbereich-477236-1.jpg
 
11ant

11ant

Das ist leider der Nachteil eines Bestandbaus, dass ein Element, das ich tatsächlich gerne verändern würde, aus statischen Gründen nahezu unverrückbar ist,
Aber das ist ein leicht zu heilender Nachteil eines winzigen Teilausschnittes, daß Du uns auch über das ganze Haus nachdenken lassen könntest.
 
C

chr2035

So, jetzt bin ich gerade in der Umsetzung einer Unterschriftensammlung, so dass ich in absehbarer Zeit (d.h. ca. 3 - 4 Monate) über die Lösung meiner Frage / Anfrage berichten kann.
 
C

chr2035

Aus den 3 - 4 Monaten sind eher 7 Monate geworden, aber wie versprochen die Rückmeldung: Nach Rücksprache mit der Stadt und Reduzierung der Wanddicke (und damit Abstand zum Nachbargrundstück von 2,5 m bei ansonsten unveränderter Planung) erfolgte eine Zulassung der Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften, der unmittelbar betroffene Nachbar hatte zugestimmt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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