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ᐅ Erschließungskosten - Wie werden die berechnet?


Erstellt am: 18.05.18 09:37

kutpic18.05.18 11:57
Zaba12 schrieb:
Du musst dir es so vorstellen: Alle Häuser um dich rum haben anteilig Erschließungskosten für Straße, Kanal, Beleuchtung, etc. gezahlt als diese gebaut wurde. Da dein Grundstück aber nicht erschlossen ist und der Beitrag noch nicht abgeführt wurde, wirst du diesen nachzahlen dürfen
Verstanden und ja auch logisch. Aber kann man das nicht vorher berechnen?
Zaba12 schrieb:
Bei uns waren es z.B. 88€ der qm Grundstück.
Soviel kostet bei uns nicht mal ein erschlossenes Grundstück.
Zaba12 schrieb:
Bei 1500qm Grundstück wird das übelste teuer
muss ich für 1.500 m² zahlen, wenn nur 950 m² bebaut werden dürfen?
montessalet schrieb:
us meiner Sicht sind das auch nicht die Erschließungskosten, sondern die Baukostenzuschüsse und Anschlussgebühren.
Ich bin am gleichen Thema dran. Da kommen an Baukostenzuschüssen für Wasser und Abwasser auch über 10'000€ zusammen. Und das bei Anschlüssen an der Grundstücksgrenze.
Bei einem unerschlossenen Grundstück kommt dann noch zusätzlich die effektiven Erschließungskosten (je nach Regelung) hinzu.
Das heißt, dass ich die von mir berechneten Kosten auch für ein erschlossenes Grundstück hätte!?

Ohje, dachte man kann das zumindest grob ausrechnen.
montessalet18.05.18 12:06
Ja, die Kosten kommen auch bei einem erschlossenen Grundstück dazu. Die Erschließungskosten sind eben etwas anderes. Es gibt dazu viele Beiträge im Internet.
Auch bei erschlossenem Grundstück kommen Baukostenbeiträge und (Haus)Anschlusskosten hinzu. Die Baukostenzuschüsse werden in der Regel bei Einreichen des Bauantrags fällig.
Der Baukostenzuschuss (meist für Abwasser) berechnet sich sehr oft auf der Grundstücksfläche. Und zwar auf der ganzen.......
Zaba1218.05.18 12:06
kutpic schrieb:
Verstanden und ja auch logisch. Aber kann man das nicht vorher berechnen?


Soviel kostet bei uns nicht mal ein erschlossenes Grundstück.


muss ich für 1.500 m² zahlen, wenn nur 950 m² bebaut werden dürfen?


Das heißt, dass ich die von mir berechneten Kosten auch für ein erschlossenes Grundstück hätte!?

Ohje, dachte man kann das zumindest grob ausrechnen.

Gehe einfach davon aus, dass dein unerschlossenes Grundstück + Nachzahlung genauso viel kostet (bei gleicher Größe) wie das erschlossene Grundstück. Zu beachten ist aber auch die die Länge der anliegenden Straße.

Weißt du was ich meine? Wenn ein 1000qm Grundstück 10m Straße hat und dein 1000qm Grundstück 20m Straße, dann wirst du auch im Vergleich mehr Nachzahlen dürfen.

Auf jeden Fall solltest du vor dem Kauf wissen was du nachzahlen musst. Einfach das Bauamt anrufen und fragen, wer Dir Auskunft über die Höhe der Nachzahlung geben kann.
kutpic18.05.18 13:12
Ok, Danke erst mal! Dann muss ich auf der Gemeinde genauer nachfragen.
Habe ich übrigens bereits versucht. Antwort war, dass für eine genau Berechnung erst mal ein Plan vorhanden sein müsste über Geschossfläche bebaute Grundstücksfläche usw.
Soweit bin ich aber ja noch gar nicht. Es gibt halt eine Bodenrichtwert für erschlossene Grundstücke, da weiß man dann, was ungefähr für einen Bauplatz bezahlt werden muss. Wenn der Verkäufer damit einverstanden ist.
Bei besagten Grundstück bin ich mit dem Verkäufer einig, dass die Erschließungskosten vom Kaufpreis abgezogen werden, da er ja bisher nichts für das Grundstück bezahlt hat und nicht mehr zahlen muss, wenn ich das Grundstück kaufe. Deshalb wollte ich die ungefähre Höhe ermitteln. Da weder er noch ich eine Ahnung davon haben wie hoch diese Kosten sind.
Bei erschlossen Grundstücken haben ja die Eigentümer bereits seit Jahren immer bei Verbesserungen der Straße, Kanal, Wassereinrichtungen mit zahlen müssen.
kutpic08.06.18 16:43
Hallo,
Habe mittlerweile bei der Behörde nachgefragt. Mein erste Berechnung mit den ca. 11.500 ist richtig gewesen. Zusätzlich kommt noch Strom und Telefonanschluss. Und eine Satzungs Änderung. Da momentan das Grundstück noch nicht bebaut werden darf.
Blöde Situation jetzt für mich. Würde mir das Grundstück gerne sichern, hab aber noch keine Garantie, dass ich es auch bebauen darf.
Aussage Behörde ist, ich soll noch warten bis die Satzung durchgeführt wurde und dann einen Bauplan einreichen. Dies kann allerdings noch 3 bis 4 Monate dauern.
Habe dann nicht mehr als das Wort des Verkäufers, weiß aber nicht wie viel das wert ist. Inzwischen kann er das Grundstück anderen anbieten und so den Preis treiben.
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