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ᐅ ERR Einzelraumregel weglassen? Kontrollierte-Wohnraumlüftung + Gasheizung, Neubau


Erstellt am: 15.03.19 08:16

Kabelmodem8715.03.19 08:16
Hallo,

bin gerade über der Planung Elektrik / Technik unseres Neubaus.

Wir bauen mit 42,5 Poroton ohne Dämmung und haben eine Gasheizung sowie eine zentrale kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung geplant, fast das ganze Haus wird mit Fliesen ausgestattet, außer Kinderzimmer und Schlafzimmer.

Nun die Frage zur Sinnhaftigkeit von 10 Raumthermostaten die mich ohne Eigenleistung mit Ventilen und verkabeln 1500€ brutto kosten würden und wie ich finde nicht gerade schön sind an der Wand. Zusätzlich permanenter Stromverbrauch pro HK.

Was ich schon mal gelesen habe, ein hydraulischer Abgleich ist wichtig, eine gut eingestellte Heizkurve abhängig von Außentemperatur, ein System mit niedriger Verlauftemperatur, dann lassen sich über den Durchfluss im HKR die einzelnen Räume perfekt einstellen?
Durch Türschlitze und Wohnraumlüftung wird es ja eh noch mal schwerer überhaupt Differenzen herzustellen.

Ich wüsste nicht welchen Komfort mir die ERR bringt, da das System sowieso träge ist und bei solarer Einstrahlung erst nach Stunden wirken würde?!

Bei modernen Erdgasthermen hat man doch sicher auch die Möglichkeit extern per Handy, z.b. aus dem Urlaub heraus die Vorlauftemperatur zu regeln und damit das ganze Haus um 1-2 Grad abzusenken oder zu erhöhen bevor man wieder zu Hause ankommt?

Ich weiß das ERR erst mal Pflicht ist und man sich befreien lassen muss per Antrag, seht ihr Chancen dass das durchgeht? Ist da der Architekt in Verbindung mit dem Heizungsbauer der richtige Ansprechpartner für den Antrag? Ich glaub unser verbaut immer die Raumthermostate, ohne über den Nutzen nachzudenken.

Hat jemand Erfahrungen mit ähnlicher Konstellation bzw Tipps für mich oder Hinweise?

Bitte "Neubau für 500000€ aber keine 1500€ für Raumthermostate" lassen, es geht hier ein Prinzip, nicht etwas zu kaufen, was überflüssig und hässlich ist.
Lumpi_LE15.03.19 08:21
Hab auch keine ERR, funktioniert ganz wunderbar.
Zum Thema Befreiung: Wo kein Kläger da kein Richter...
Obstlerbaum15.03.19 08:26
Im Prinzip kannst Du das schon über Verlegeabstände und hydraulischen Abgleich lösen. Mit Deinen Außenwänden und hochgedämmmten Fenstern hast Du tatsächlich eine Trägheit im Regelkreis, bei der man bei Sonne nicht "schnell mal" runterdrehen kann.
world-e15.03.19 08:28
Ich hatte auch mal eine Befreiung beantragt in BW. Selbst mit einer Beurteilung durch einen Experten vom TÜV wurde die Befreiung nicht genehmigt. Habe dann meinen Befreiungsantrag zurückgezogen, damit ich keine Gebühren bezahlen musste. Einen Erfolg auf Befreiung wurde mir nicht in Aussicht gestellt.
Es gibt aber durchaus welche, bei denen die Befreiung problemlos durchgegangen ist. Ist wohl von der Baubehörde und Bundesland abhängig.
Kabelmodem8715.03.19 08:32
OK danke schon mal, überall lese ich das die meiste mit Wärmepumpe heizen, die den Antrag gestellt und bekommen haben, was ist da besser gegenüber einer Gasheizung? Oder wird die eh kritisch beäugt von den Ämter, zwecks regenerativer Energie .. blabla.

Wo kein Kläger / kein Richter, müsste der Heizungsbauer oder Elektriker keine Meldung machen... ?!
Lumpi_LE15.03.19 08:38
Vielleicht wenn sie dir eins auswischen wollen?
Naja, ich hab Heizung und Elektrik in EL gemacht. Den Heizungsbauer und Elektriker die ich mit dabei hatte hat das aber nicht interessiert. Der Elektriker hatte nur gefragt warum die ERR fehlen, hab gesagt die Heizung regelt sich selbst.. meinte er nur "was es so gibt".. und das Thema war erledigt.
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